Ernst D. Petritsch: Ergänzungsband 10/1. Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv. Band 1: 1480-1574 (1991)

Regesten

64 Emst Dieter Petritsch Beylerbeyi Kazzum (Kasim) Pascha von Budin an Ferdinand I. Teilt mit, daß der Gesandte (Markus Sinckmoser) nach Buda zurückgekehrt sei und in Begleitung des Wojwoden von Pe§te , Chaffer (Ca'fer), heimkehre. Lat. Orig. (Papierwachssiegel abgefallen): Turcica 8 Konv. 3 (1550 IV-VI) fol. 249f. 134 1550 Juni 27 - Juli 6, Konstantinopel 957 cemäzi II11-20, Kostantiniye Süleymän I. an Ferdinand I. Beantwortet ein Schreiben, worin sich Ferdinand darüber beschwerte, daß der Kadi von Budin Aussagen christlicher Zeugen gegen Muslime nicht zugelassen habe, weswegen die gemeinsame Untersuchung ergebnislos abgebrochen wurde. Dem hält er die von Sancakbeyi (Mustafa Bey) von Segedin gemeldeten Übergriffe der Gegenseite entge­gen und bestätigt, daß die islamische jeri'a (Scheriatsrecht) keine Zeugenschaft von Christen gegen Muslime gestatte. Dennoch wurde der Kadi von Budin wegen der gegen ihn erhobenen Klagen aus der Untersuchungskommission entfernt und an seiner Stelle der Kadi von Belgrad mit der Fortführung betraut. Die von Untertanen beider Seiten vorgebrachten Schadensmeldungen sollen genauestens geprüft werden. Verurteilt die räuberischen Einfälle aus Ferdinands Ländern und bezweifelt, ob solche Übergriffe auch von den eigenen Untertanen verübt worden seien. Fordert in solchen Fällen die Auslieferung der Räuber und sichert deren strengste Bestrafung sowie Wiedergut­machung zu. Osman.-türk. Orig. (Name 58 x 33,5 cm, Tinte mit Goldstaub, hüve, Tugra gold), ital. Übers, (t, 48,5 x 26 cm): U. - Druck: Fekete Osmanisch-türkische Diplomatik n. 5 (Faks., arab. Transkr., dt. Übers.); Schaendlinger Schreiben Süleymäns 1 n. 12 (Faks., Transkr., dt.Übers.). - Reg.: Hammer Geschichte 9 370 n. 441 (unter dem Datum 1550 Juli 1); Matuz Herrscherurkunden 75 n. 308. Süleymän wiederholt großteils wörtlich die unter Punkten 2 und 3 genannten Fälle aus dem Bericht des Sancakbeyi von Segedin und des Kadi ('All) von Budin (vgl. n. 130). Lediglich der von den Bewoh­nern von Cezire-i Kuvin gemeldete Schaden von 918 Gulden erscheint hier als Betrag von 9.918 Gul­den. 135 (1550 vor Juli 5), Konstantinopel Süleymän I. an Karl V. Beantwortet ein Schreiben, worin Karl gegen Waffenstillstandsverletzungen durch den Korsaren Droguth Rays (Turgud Re’is) protestiert hatte, und bekennt sich zu den ver­einbarten Friedensbedingungen. Ital. Übers, (ö Kopie, chiffriert mit Dechiffrierung): Turcica 8 Konv. 4 (1550 VII-IX) fol. 16f. (Beilage zum Bericht Malvezzis von 1550 Juli 5).

Next

/
Thumbnails
Contents