Ernst D. Petritsch: Ergänzungsband 10/1. Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv. Band 1: 1480-1574 (1991)

Regesten

Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv 27 hindert einreisen und Handel treiben. Das vom Sultan eroberte Königreich Ungarn ist König Johann (Zápolya) geschenkt worden. Genaue Grenzen zwischen seinem und Fer­dinands Gebiet wird Ludovico Gritti, summus consiliarius regis Ioannis et gubernator regni Hungária, abstecken. Lat. Übers, (ö): Turcica 3 Konv. 1 (1533 I—IX) föl. 62. - Druck: Gévay Urkunden und Actenstücke 2/1 138f n. 66. - Reg.: Hammer Geschichte 9 287 n. 144; Bittner Staatsverträge 1 4 n. 20 (beide unter Juli 14); Matuz Herrscherurkunden 39 n. 92. Erstmals wurde nun osmanischerseits anerkannt, daß Ferdinand de facto über einen Teil des König­reichs Ungarn gebietet. Dieser Friedensschluß kam in erster Linie wegen des bevorstehenden Feldzugs gegen den Safawidenschah Tahmäsp I. zustande. Nach dem siegreichen Ende des Perserkrieges wurde gegenüber Hieronymus Laski 1540 jedoch betont, daß der Frieden wegen der nicht durchgeführten Grenzziehung (infolge der Ermordung Grittis) auch nicht in Kraft getreten sei. 15 1533 Juli (4), Konstantinopel Großwesir Ibrahim Pascha an Ferdinand I. Betont ebenfalls die Vormachtstellung des Sultans und dessen Verfügungsgewalt über Ungam. Bietet zusätzlich zur vereinbarten Waffenruhe sogar die Entsendung von Hilfs­truppen an, falls Ferdinand dies wünsche. Lat. Übers, (ö): Turcica 3 Konv. 1 (1533 I—IX) fol. 63. - Druck: Gévay Urkunden und Actenstücke 2/1 139f n. 67. 16 1533 Juli 4, Konstantinopel Süleymän I. an Karl V. Gibt den Friedensschluß mit Ferdinand bekannt und bekräftigt seinen Standpunkt be­züglich Ungarns: Dieses Land ist von ihm erobert worden, daher seien Ferdinands Erb­ansprüche unwirksam. Dieser habe Ungam auch nicht mit militärischer Gewalt einneh­men können, seine und die spanischen Truppen seien vielmehr vor dem osmanischen Heer geflohen. Jetzt hat Ferdinand gebeten, ut ei dominus essem, und ist vom Sultan als Sohn angenommen worden. Lat. Übers, (ö): Turcica 3 Konv. 1 (1533 I-IX) fol. 64. - Druck: Gévay Urkunden und Actenstücke 2/1 135f n. 64. - Reg.: Matuz Herrscherurkunden 39 n. 91. 17 1533 Juli 4, Konstantinopel Großwesir Ibrahim Pascha an Karl V.

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