Ernst D. Petritsch: Ergänzungsband 10/1. Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv. Band 1: 1480-1574 (1991)
Regesten
Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv 25 sem, sondern nur vom Sultan fordern. Wünsche er aber Freundschaft, so müsse er zuvor seine Ansprüche auf Ungarn aufgeben. Lat., ital. Übers, (beide ö): Turcica 1 Konv. 5 (1530) fol. 78-81. - Druck: Gévay Urkunden und Acten- stücke 1/IV 92-95 nn. 9, 10. Das unseren Übersetungen höchstwahrscheinlich zuzuordnende Originalschreiben befindet sich in der Bayerischen Staatsbibliothek München Cod. ture. 122. Es wurde veröffentlicht, übersetzt und kommentiert von Franz Babinger Die älteste türkische Urkunde des deutsch-osmanischen Staatsverkehrs in Der Islam 10 (1920) 134-146. Die Datierung des Originals lautet 937 rebi' II 21-29 = 1530 Dezember 12-20; tatsächlich wurden die Gesandten Lamberg und Juriäic erst am 22. Dezember entlassen. Falls nicht zwei verschiedene, aber ähnlich lautende Großwesirsschreiben abgefaßt wurden, dann ist die Datierung der vorliegenden Übersetzungen fehlerhaft. - Vgl. auch Katalog Das Buch im Orient 202 n. 130. 10 1531 März 6, Konstantinopel 937 regiep 17, Constantinopoli Großwesir Ibrahim Pascha an den Capitaneus Generalis Regis Austria (Obersten Feldhauptmann, Wilhelm) de Rogendorf Bekräftigt den unveränderten osmanischen Standpunkt hinsichtlich der Besitzverhältnisse in Ungam und wiederholt, daß Ferdinand in dieser Angelegenheit nicht mit König Johann (Zápolya), sondern nur mit dem Sultan zu verhandeln habe. Auf Ersuchen Johanns und des Königs von Polen (Sigismund I.) gewährt Süleymän nun einen einjährigen Waffenstillstand, während dessen dauernder Frieden geschlossen werden könne. Der Waffenstillstand wird in allen osmanischen Provinzen und an allen Grenzen bekanntgegeben. Die Osmanen sind jedoch jederzeit zu einem neuerlichen Feldzug gerüstet. Ital. Kopie (ö Kopie des t Orig.): Hungarica 17 Konv. 3 fol. 19f; lat. Übers, (ö): Turcica 2 Konv. 1 (1531) fol. 38-41. - Druck: Turetschek Türkenpolitik Ferdinands 357f n. 2 (lat.). Nachdem bereits im Oktober 1530 durch Vermittlung König Sigismunds I. ein Waffenstillstand erzielt worden war, wurde am 17. Mai 1531 in Visegrád ein einjähriger Waffenstillstand zwischen Ferdinand I. und König Johann Zápolya von Ungarn, Fürsten von Siebenbürgen, unter Garantie König Sigmunds I. von Polen und Herzog Georgs von Sachsen geschlossen (So bei Bittner Staatsverträge 1 2 n. 13). 11 (1531 vor Juli 18, Sarajevo) Sancakbeyi Hüsrev Bey von Bosna an Hans Katzianer Erklärt, der zwischen Süleymän und Ferdinand vereinbarte einjährige Waffenstillstand werde an der bosnischen Grenze eingehalten. Lat. Übers, (ö): Turcica 2 Konv. 1 (1531) fol. 67c.