Ernst D. Petritsch: Ergänzungsband 10/1. Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv. Band 1: 1480-1574 (1991)

Regesten

138 Erast Dieter Petritsch 384 1562 Juli 23, Buda Beylerbeyi Rüstern Pascha von Budin an Maximilian II. Verlangt die Freilassung eines widerrechtlich gefangengenommenen Kaufmannes. Lat. Orig. (S Hidaiet, Papierwachssiegel abgefallen): Turcica 16 Konv. 1 (1562 VII-IX) fol.32. 385 1562 August 2, Konstantinopel 969 zflhicce 1, Kostantinlye Süleymän I. ratifiziert zum zweiten Mal die mit Ferdinand I. im Jahr 1559 vereinbarte Friedensverlängerung Zusätzlich zu jenen Punkten, über die bereits 1559 Einigkeit bestand (vgl. n. 364), wird folgendes vereinbart: Der Friedensvertrag gilt auch für Johann Sigismund Zápolya: eine Einigung zwischen ihm und Ferdinand über einige strittige Orte außerhalb Siebenbürgens soll angestrebt werden. Ebenso besitzt der Vertrag für die nunmehr habsburgischen Untertanen Mel­chior Balassa und Nikolaus Báthory Gültigkeit. Innerhalb des eigenen Hoheitsgebietes dürfen an Festungen Ausbesserungsarbeiten durchgeführt werden. Da die Gefahr der Verarmung und Entvölkerung der Grenzgebiete droht, sollen die nach der osmanischen Eroberung Ungarns festgesetzten Steuern nicht erhöht werden. (Nur in Süleymäns Ratifikation): Die Gültigkeit des Vertrages beginnt 1562 Juni 1. Flüchtlinge sind an die Osmanen auszuliefem, die sich Vorbehalten, ihr Hab und Gut zur Abschreckung zu konfiszieren. Einigen in osmanischer Hand befindlichen Gefange­nen wird die Freiheit geschenkt, um auch die Habsburger zur Freilassung von muslimi­schen Gefangenen zu veranlassen. (Nur in Ferdinands Ratifikation): Orte, welche die Osmanen den Händen von „Rebel­len“ entreißen, sind an die Habsburger zurückzustellen. Osman.-türk. Orig. ('Ahd-näme 305 x 39,5 cm, große Invocatio gold, Tugra gold mit blauen, roten und goldenen Verzierungen, Tinte mit Goldstaub, teilweise gold), lat. Übers, (ö, datiert 969 die primo sep- tembris): U; dt. Übers, (ö): Staatsverträge Abschriften 1. - Druck: Schaendlinger Schreiben Süleymäns 1 67-74 n. 25 (Faks., Transkr., mod. dt. Übers.). — Reg.: Hammer Geschichte 9 288 n. 158, ebenda 379 n. 548 (unter dem falschen Datum 969 Moharrem/September 1561); Noradounghian Re- cueil d’actes 1 31 n.163 (unter dem Datum 1562 Mars), ebenda 32 n.164 (unter dem Datum 1562 Juin 7); Testa Recueil des traités 9 1 If n. 7 (franz. Auszug unter dem Datum 1561 septembre); Ekrem Osmanh muahedeleri 45f; Bittner Staatsverträge 1 23 n. 112; Matuz Herrscherurkunden 114 n. 602 (beide unter dem Damm 1562 März), ebenda n. 605 (unter dem Datum 4. Sevväl 969/ 7. 6. 1562); Katalog Österreichische und europäische Geschichte 42 n. 113; Katalog Österreich und die Osmanen 51 f n. 76. Verglichen mit den divergierenden Vertragsausfertigungen des Jahres 1559 kann festgestellt werden, daß Ferdinand seine Forderungen 1562 weitgehend durchsetzen konnte, wogegen Süleymän auf die sei- nigen verzichtete, was zweifellos als diplomatischer Erfolg des Habsburgers bzw. seines Gesandten Busbecq betrachtet werden darf. Die auch in den erneuerten Vertragsratifikationen auftretenden Diver­genzen waren offensichtlich nicht mehr geeignet, eine endgültige Friedensregelung zu verhindern.

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