Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)
Das Attentat von Sarajevo
62 sere Monarchie für ihre imperialistischen Zwecke teils angezettelt, teils vollbracht hat“ 6). Diese Sätze fehlen in der Anklagerede des Staatsanwaltes, wie sie im Verhandlungsprotokoll (VP) wiedergegeben ist. Der Standpunkt der Angeklagten ist aber in den Kommuniqués keineswegs unterschlagen, von Princip heißt es, er habe zum Schluß erklärt, der Gedanke des Attentats sei in ihm entstanden, und deshalb habe er es ausgeführt7). Der Verteidiger Dr. Zistler führte aus, die Anklage wegen Hochverrates bestünde zu Unrecht, weil man Bosnien und die Herzegowina nicht von Österreich-Ungarn losreißen könne, solange es nicht durch staatsrechtliche Bande mit der Monarchie verbunden sei. Diese staatsrechtlichen Bande gebe es in Wirklichkeit nicht, ehe nicht die Annexion von den beiden gesetzgebenden Körperschaften in Ungarn und Österreich gebilligt worden sei; das aber habe die vernachlässigte und mangelhafte Gesetzgebung bis heute nicht fertig gebracht8). Das Kommuniqué verschwieg auch nicht den Hinweis Dr. Zistlers auf den Frieden von S. Stefano, mit dem er glaubhaft machen wollte, Bosnien und die Herzegowina gehörten nicht zu Österreich-Ungarn, und deshalb könnte hierzulande auch kein Verbrechen des Hochverrates begangen werden. II. Wien 1914: Die Schuld am Weltkrieg. „Von einem Österreicher.“ Verlag L. W. Seidel & Sohn; 156 Seiten, S. 61—134 „Berichte über die öffentliche Verhandlung, wie sie täglich telephonisch den Wiener Blättern aus Sarajevo zugekommen sind. Die Berichte sind vom Vertreter des amtlichen k. k. Tele- graphen-Korrespondenzbureaus abgefaßt“. In Wirklichkeit sind es die amtlichen Kommuniqués, mit geringfügigen stilistischen Änderungen, wie sie der Senatspräsident in seinen Telegrammen formuliert hat. Für den Inhalt dieser Publikation gilt dasselbe wie für Publikation Nr. I. Dem Text dieser Berichte ist das sogenannte Dossier, die österreichisch-ungarische Denkschrift über die Tätigkeit der großserbischen Propaganda9), eine Übersetzung des Ultimatums vom 23. Juli 1914 ins Deutsche10), das Manifest des Kaisers11) und zwei Artikel aus dem Fremdenblatt (vom 26. und 30. Juli) angeschlossen. Der erste beschäftigt sich mit dem Eindruck der serbischen Antwort in Wien, der zweite trägt den Titel „Serbien hatte Gelegenheit zur Rettung des Friedens“. III. Bern 1917: La conspiration serbe contre la Monarchie Austro-Ungarn. Anonym, 182 Seiten, Edition Fréd. Wyss. — Diese Publikation ist eine nahezu 6) VP 440 n. XIX. Der deutsche Konsul berichtet: „Unter den Plaidoyers erscheint das des Staatsanwalts insofern bedeutungsvoll, als es das offizielle Serbien neben dem Zarenreich bestimmt und unzweideutig auf die Anklagebank versetzt.“ 7) Ebenda 443 n. XXII. 8) Ebenda 442 n. XXI. 9) ÖUA n. 10654 (1914 Juli 25). 10) Diplomatische Aktenstücke zur Vorgeschichte des Krieges 1914 72ff n. 27. u) ÖUA n. 10774 (1914 Juli 27).