Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Das Attentat von Sarajevo

61 nicht so vertraut, daß deren Mitwirkung bei Verfassung der angeordneten Kommuniqués zweckdienlich wäre. Auch würde ihre ständige Anwesenheit bei der Hauptverhandlung zu Mißdeutungen Anlaß geben. Die „hier anfangs gedachte Inanspruchnahme des Vorsitzenden der Verhandlung wurde fallen gelassen, weil derlei Konferenzen den Schein einer Beeinflussung des Senates nur zu leicht hervorrufen könnte“. Die Landesregierung habe daher schon früher verfügt, daß der Untersuchungsrichter der Verhandlung als Zuhörer beizuwohnen und über den Gang und die Ergebnisse derselben dem Justiz­chef täglich zu referieren habe. Diese beiden Beamten seien mit der Sache vollkommen vertraut, und so werde der Justizchef unter Zuziehung des Prä­sidialchefs täglich abends die Kommuniqués verfassen. Minister Bilinski er­klärte sich mit diesem Vorgang einverstanden4). Untersuchungsrichter Pfef­fer machte später, 1938, über diese Zusammenarbeit folgende Bemerkung: „Einmal geriet ich mit dem Justizchef in einen kleinen Konflikt, denn es wurde eine kleine Notiz über die Verhandlung gebracht, die mit meinem Bericht über die Ver­handlung nicht übereinstimmte; ich machte darauf aufmerksam, daß es sich um eine willkürliche Entstellung handle, zu dem Zweck, die Verantwortlichkeit der serbischen amtlichen Faktoren für das Attentat kundzutun. Der Justizchef bemerkte, es berühre mich doch nicht, was die Zeitungen brächten, denn dafür würde ich ja keine Verant­wortung tragen“ 5). In den Ausführungen der Forschergruppe heißt es: ,,Im allgemeinen geben die Kommuniqués den Gang der Verhandlung außerordentlich richtig wieder, was ja Pfeffer indirekt bestätigt, da er sich nur jenes ,kleinen Kon­flikts' entsinnt.“ Ob man von einem kleinen Konflikt reden kann, wenn es um die Mitschuld der serbischen Regierung geht, ist noch die Frage. Zu bemerken wäre, daß Pfeffer 1941 den damaligen Thronfolger Alexander beschuldigte, die Attentatspläne gefördert zu haben, die Regierung allerdings nahm er von der Beschuldigung aus. Ein Vergleich der Kommuniqués mit den Untersuchungs- und Verhand­lungsprotokollen zeigt, daß sie sich zur Ubersichtsinformation ausgezeichnet eignen. Auch bringen sie den Inhalt mancher Zeugenaussagen, von denen es im Verhandlungsprotokoll lediglich heißt: sie „wurden verlesen“. Bedenklich erscheint die Wiedergabe der Rede des Staatsanwaltes. Wo er die großserbi­sche Bewegung anklagt, dort wird in den Kommuniqués des Senatsvorsit­zenden Chmielewski die serbische Regierung genannt: „Die serbische Regierung hat die gedungenen Mörder mit Geld und Waffen versehen, sie hat sie im Waffengebrauch unterrichten lassen, sie hat sie durch ihre Organe in Serbien und durch ihre wohleingeweihten Helfershelfer in Bosnien wie Automaten nach Bosnien und nach Sarajevo samt den Waffen befördert. Dies alles hat die Ver­handlung klipp und klar bewiesen. Der schreckliche Mord war demnach nur ein neues Glied in der langen Kette der Verbrechen, welche die serbische Regierung gegen un­4) Bilinski an die bosnisch-herzegowinische Landesregierung, 1914 Oktober 12 (Ab­schrift im SAA). s) Pfeffer Istraga u sarajevskom atentatu 146.

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