Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)
Das Attentat von Sarajevo
38 DIE STRAFGERICHTLICHE UNTERSUCHUNG Die vom Untersuchungsrichter des Kreisgerichts Sarajevo und von seinen Gehilfen verfaßten Original-Protokolle gingen mit wenigen Ausnahmen verloren. Jedenfalls läßt sich in den Registern der in Betracht kommenden Archive kein geschlossener Bestand feststellen. Doch ging ein Exemplar (Abschrift) der Untersuchungsprotokolle nach Wien über das Obersthofmarschallamt1) an den Rechtsvertreter der Kinder des ermordeten Erzherzogs, an den Anwalt Dr. Stritzl. Von diesem Exemplar liegt eine amtliche deutsche Übersetzung vor, die im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv (Nachlaß Erzherzog Franz Ferdinand) aufbewahrt wird. Diese Übersetzung2) hat einen Umfang von 503 Seiten und macht den Eindruck einer in jeder Hinsicht gewissenhaften Arbeit. Alles spricht dafür, daß sie fachgerecht und gewissenhaft hergestellt wurde. Vergleiche mit der Anklageschrift sowie dem Verhandlungsprotokoll (VP) ergeben keine Widersprüche, sondern logische Zusammenhänge. Dedijer nennt die im Haus-, Hof- und Staatsarchiv aufbewahrten Unterlagen „eine Dokumentation von großem historischen Wert“3). Die Herkunft dieses Dokuments läßt sich fast lückenlos nachweisen. Am 20. April 1916 ersuchte das Obersthofmarschallamt als „Abhandlungsbehörde4) nach weiland Seiner k. u. k. Hoheit dem Erzherzog Franz Ferdinand“ dem hervorging, daß der Belgrader Universitätsprofessor Dr. Bozidar Markovié an einem bestimmten Tag, und zwar in einer Sitzung des .Slovenski jug‘, eine Bandenaktion gegen Bosnien besprochen habe, an der auch zwei bosnische Serbenführer sich beteiligt hätten. Markovié erklärte vor dem Wiener Gericht als Zeuge, daß er an diesem Tag in Berlin geweilt habe, - was von der preußischen Polizei auch bestätigt wurde. *) ,,Z. 1174 - An die Landes-Regierung für Bosnien und die Hercegovina in Sarajevo - Seiner k. und k. Apostol. Majestät Obersthofmarschallamt beehrt sich für die mit der geschätzten Note vom 9. d. M., Nr. 65517/Präs. gütigst übermittelten Abschriften von Akten in der Strafsache gegen Gabriel/Gavrilo/Princip und Genossen wegen Verbrechens des Hochverrats seinen ganz verbindlichsten Dank auszusprechen. - Wien, 26. August 1916 (Unterschrift) LRG, eingelangt am 1. Sept. 1916, Nr. 9471 Präsidial“ (ABH LR). 2) Ungeklärt ist, ob diese Übersetzung in Sarajevo oder Wien angefertigt wurde. Untersuchungsrichter Pfeffer schrieb in seinem 1938 erschienenen Buch (Istraga u sarajevskom atentatu 138) über .Abschriften1, von denen er .einige Exemplare“ nach Wien geschickt habe. Dedijer 893 behauptet hingegen: „Die Aussagen der Angeklagten wurden ins Deutsche übersetzt und nach Wien geschickt“. Einer schwer kontrollierbaren Nachricht zufolge beauftragte Rechtsanwalt Dr. Stritzl den Marineoberkommissär i. R. W. Gaber mit der Übersetzung der Untersuchungs-Protokolle ins Deutsche. Diese Übersetzungen hätten dann dem Anwalt als Unterlage für ein Buch gedient, an dem er jahrelang gearbeitet habe. Dieses Manuskript wiederum soll die Gestapo (SS oder SA) aus Dr. Stritzls Wohnung im Schottenhof weggeholt haben. Der Anwalt habe dann Oberst Dr. Bardolff gebeten, dem Schicksal dieses Manuskriptes nachzugehen, doch dieser habe nur feststellen können, daß es nach Berlin gebracht worden sei. 3) Dedijer 893. 4) Auch Vormundschaftsbehörde der minderjährigen Kinder, und zwar des Prinzen