Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Das Attentat von Sarajevo

39 das Kreisgericht in Sarajevo, die „Strafakten“ gegen Gavrilo Princip und Konsorten „zur Einsicht anher zu senden“5 6). Hierauf teilte das Kreisgericht am 25. April dem Gemeinsamen Finanzministerium in Wien mit: „ ... diese Akten wurden zusammen mit Grundbüchern von Sarajevo Anfang Juni 1915 in einer separaten Kiste mit der Signatur Ia 206-15 verpackt an das k. u. k. Platzkommando in Wien für das Gern. Finanzministerium abgesandt, sie befindet sich noch dort. Es wird gebeten, diese Akten dem Obersthofmarschallamt zu übergeben In einem Verzeichnis derjenigen Gegenstände, welche infolge der Evaku­ierung von Sarajevo an das k. u. k. Platzkommando in Wien für das Gemein­same Finanzministerium gesandt wurden, sind die „Attentatsstrafakten des Kreisgerichtes Sarajevo“ angeführt, und zwar zusammen mit den Grundbü­chern von Sarajevo, Rogatica, Foca, Visegrad etc.7). Während am 2. Mai das Regierungspräsidium der Landesregierung in Sara­jevo das Gemeinsame Finanzministerium telegraphisch bat, zu veranlassen, daß die Kiste Ia 206—15 dem Obersthofmarschallamt übergeben werde8), traf am 3. Mai in Sarajevo das Telegramm ein, die Kiste mit der genannten Si­gnatur „rolle“ bereits nach Bosnisch Brod. Am 9. Mai ging sie dann nach Wien zurück, und zwar im Auftrag des Präsidialchefs der Landesregierung per Bahn als Eilgut an das Obersthofmarschallamt9), welches dann am 20. Mai an die Landesregierung die Anfrage richtete, ob es aus den „über­sendeten Strafakten“ einen gedruckten Entwurf des Urteils vom 28. Oktober zurückbehalten dürfe. Ferner möge die Übermittlung einer „ebenfalls vorlie­genden Anklageschrift“ veranlaßt werden10). Die Zustimmung mit dem Ver­sprechen, die Anklageschrift zu übersenden, erfolgte am 31. Mai11). Am 15. Juni kündete das Obersthofmarschallamt die Rücksendung „der Kiste mit den Strafakten“ an und bedankte sich für die Übersendung der Anklage­schrift12)- Das Telegramm mit der Nachricht: „kiste aktén heute mit perso- nenzug abgesandt“ stammt ebenfalls vom 15. Juni13), und am 16. bat das Obersthofmarschallamt als Vormundschaftsbehörde, „aus dem kürzlich zur Einsichtnahme anhergesandten Strafakt des Kreisgerichts Sarajevo ... Ab­schriften nachstehend bezeichneter Aktenstücke anfertigen zu lassen, und zwar ad hoc“, und „die hiefür auflaufenden Kosten“ bekanntzugeben. Aus Emst von Hohenberg, der Prinzessin Sophie und des Prinzen Max von Hohenberg (HHStA Obersthofmarschallamt [= OMaA] III B n. 220/337 Prot. ZI. 881 von 1916 Juni 16). 5) Ebenda Prot. ZI. 675 von 1916 April 20. 6) ABH LR Präs. 496 von 1916 April 25. ^ Wie Anm. 6. 8) ABH GFM. ^ ABH LR Präs. 4245/1916; HHStA OMaA ül B n. 220/337 Prot. ZI. 755. ,0) ABH LR Präs. 5433 von 1916 Mai 24 und HHStA OMaA 1. c. (Konzept). u) Ebenda Prot. ZI. 846. 12) ABH LR Präs. 6517 von 1916 Juni 21. 13) ABH LR Präs. 6349 von 1916 Juni 17.

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