Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Umstrittene Dokumente

Ill und hievon Abschriften in einem unsererseits im einzelnen nicht feststellba­ren, jedenfalls aber sehr großen Ausmaß hatten anfertigen lassen“68). Diese Grundsätze wurden allerdings im November 1929 aufgestellt, und es kann als sicher angenommen werden, daß die damalige Regierung der öster­reichischen Republik jede Einflußnahme auf die Gestaltung des Werkes ver­mieden hat. Im Jahre 1942 war diese Gewähr nicht mehr gegeben, der Ver­dacht einer Steuerung von oben lag nahe. Jedenfalls konnten an führender Stelle des Unternehmens nur Leute stehen, die den Behörden des Dritten Reiches genehm waren, und die Professoren Bittner und Uebersberger waren es69). Es wird nun zu untersuchen sein, in welcher Weise die Gefahr einer Einflußnahme bestand, ob und wie sie erfolgte und wie sie sich auswirkte. Betont werden muß allerdings, daß kein ,Farbbuch‘ im Dienste der Kriegs­propaganda geplant war, sondern ein vielbändiges Werk, welches bean­spruchte, nach dem Krieg von Fachexperten außerhalb Deutschlands ernst genommen zu werden. Ferner war die Kontrollmöglichkeit noch größer als beim österreichischen Aktenwerk, lagen doch in den jugoslawischen Missio­nen Abschriften bzw. Durchschläge der Gesandtschaftsberichte und anderer­seits die Originale der Weisungen aus der Belgrader Zentrale. Dedijer suchte darzulegen, daß das Wiener Forscherteam 1941—45, dem die serbischen Akten anvertraut waren, unseriös gearbeitet habe, und er bringt ein Beispiel, das aufhorchen läßt, nämlich einen Brief des Dimitrijevic-Apis aus Saloniki. Unter dem 1941 „sichergestellten“ Archivmaterial befanden sich neben dem Bestand des serbischen Außenministeriums, dem „Bosnischen Archiv“ und Protokollen des Sarajevo-Prozesses auch Protokolle des Kriegsgerichtsprozes­ses, der 1917 in Saloniki gegen Offiziere der Organisation .Vereinigung oder Tod1 geführt wurde und mit' der Hinrichtung des Generalstabsobersten Dra- gutin Dimitrijevic-Apis, des Majors Vulovic und des serbischen Agenten Rade Malobabic70) endete. Zu den Saloniki-Dokumenten gehörte nun ein Schriftstück, das zwar nicht aktenmäßig protokolliert, jedoch auf Weisung des Gerichtspräsidenten ,für die Geschichte' aufbewahrt wurde71). Es war das Schreiben des Dimitrijevic an das Kriegsgericht für Offiziere vom 28. März 1917 (alten Stils), in dem der Angeklagte sich selbst der Anstiftung des Sarajevoer Attentats bezichtigte. Uebersberger veröffentlichte dieses Ge­ständnis, von dessen Existenz man wußte72), ohne den genauen Inhalt zu 68) ÖUA Vorwort XII. 69) Bittner wurde am 16. April 1937 (!) in den Sachverständigenrat des Reichsinsti­tutes für die Geschichte des neuen Deutschland berufen (HHStA Nachlaß Bittner 10). Laut Mitgliedsbuch war Ludwig Bittner Altparteigenosse der NSDAP und besaß das Alt-Kämpfer-Dekret des Gauleiters und Reichsstatthalters. 1945 beging er in Mödling bei Wien Selbstmord. 70) Rade Malobabic, Serbe aus Kroatien, Hauptagent des serbischen Kundschafts­dienstes in Österreich-Ungarn; vgl. Neskovic 282f; Uebersberger 287ff. 71) Neskovic 282. 72) Die Borba berichtet am 10. Juli 1953, schon Stojan Protic, 1914 Innenminister, habe in der Zeitung Radikal am 25. März 1922 auf das Geständnis hingewiesen.

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