Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Umstrittene Dokumente

110 die offen aussprachen, daß auch die großserbische Politik mitschuldig am Ausbruch des ersten Weltkrieges gewesen sei, und gab englischen Freunden, die über bestimmte Einzelheiten (z. B. die sogenannte Warnung) präzise Aus­kunft verlangten, verlegene Antworten. Die Corovic-Veröffentlichung der serbischen Akten wurde, wie wir gesehen haben, von amtswegen unterbunden. Mit einer neuen jugoslawischen Initiati­ve, diese nicht unbeträchtliche Lücke der Kriegsschuldforschung zu schlie­ßen, war nicht zu rechnen. Der nächste umfassende Plan zu ihrer Beseitigung sollte nicht in Belgrad, sondern in Wien in Angriff genommen werden, wohin 1941, im zweiten Weltkrieg, die Akten des serbischen Außenministeriums ge­bracht worden waren. Eingelagert wurden sie im Finanzarchiv66) des Öster­reichischen Staatsarchivs (von 1939 bis 1945 Reichsarchiv Wien), das seit 1926 von Univ.-Prof. Dr. Ludwig Bittner67) geleitet wurde. Bittner war ge­meinsam mit Univ.-Prof. Dr. Hans Uebersberger Hauptbearbeiter des großen österreichischen Aktenwerkes (ÖUA) gewesen. Es lag in der Natur der Sache, daß man bei einer neuen, wenn auch thematisch spezialisierteren Veröffentli­chung nach Möglichkeit auf die Editoren des allgemein anerkannten Akten­werkes zurückgriff. Hier stand ein wissenschaftlich geschulter und erfahrener Stab zur Verfü­gung, der zum Teil noch im Archivdienst der Monarchie oder im Dienst des Ministeriums des Äußern herangewachsen war. Da die Anteile der einzelnen Mitarbeiter schwer zu rekonstruieren sind, wird in dieser Veröffentlichung verallgemeinernd von der Forschergruppe gesprochen. Abschriften ihrer Übersetzungsarbeiten gelangten schon im Zuge der kriegsbedingten Verlage­rungen 1944/45 in Privathand. Für die geplante Aktensammlung wurde vom damaligen Herausgeberstab der Titel Serbiens Außenpolitik 1908-1918 ge­wählt. Niemand hatte die Objektivität des großen österreichischen Aktenwerkes (ÖUA) angezweifelt. Die darin erprobten Richtlinien und Editionsgrundsätze sollten nun auch für die Publikation der serbischen Akten richtungsweisend sein. Sie besagten vor allem, daß die gesamte Auswahltätigkeit nach bestem Gewissen in voller Unparteilichkeit und nach streng wissenschaftlichen Grundsätzen zu erfolgen habe. Das Werk (ÖUA) beanspruchte daher mit Recht denselben Grad von Glaubwürdigkeit wie die entsprechenden Akten­werke der Großmächte, deren Urheber und Herausgeber sich zu denselben Prinzipien bekannt hatten. „Die besonderen österreichischen Verhältnisse boten noch eine besondere Bürgschaft. Eine parteiliche Auswahl, die Scho­nung bestimmter Mächtegruppen, einzelner Staaten und Personen wäre den Bearbeitern schon deshalb nicht möglich gewesen, weil mehrere Nachbar­staaten zahlreiche Bestände der in Betracht kommenden Archive entlehnt 66) Winkelbauer Reichsfinanzministerium 241. 67) Vgl. über ihn Gesamtinventar des "Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs 1 16—20 und österreichisches Biographisches Lexikon 1 (1957) 89.

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