Felix Ermacora: Ergänzungsband 8. Quellen zum Österreichischen Verfassungsrecht (1920) (1967)

I. Einleitung

Einleitung 23 rechte51); das Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtswesen52); die Organisation der Verwaltung in den Ländern, einschließlich der Stellung der Gemeinden53); die Demokratisierung der Wirtschaft; die Bund, Länder und Gemeinden betreffenden Finanzfragen; die Stellung der Gemeinde Wien64). Gewiß wurden zahlreiche andere Fragen diskutiert, doch sie waren nicht Schwerpunkte. Sei es, weil die politischen Macht­haber über ihre Lösung einig, sei es, weil sie nicht von grundlegender politischer Bedeutung waren. So waren sich die politischen Machthaber über den Vorschlag Hans Kelsens von vornherein einig, der den Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit betroffen hat55). So war die Frage nach dem Verhältnis von Bundes- und Landesrecht wohl eine theoretische Hauptfrage für einen bundesstaatlichen Staatsaufbau und daher von Bedeutung 56); aber nicht von grundlegender Bedeutung: Der fassungsentwurf der Großdeutschen Partei; S. 2); 28. 8. 1920 (Die neue Ver­fassung) ; 29. 8. 1920 (Das Burgenland und unsere neue Verfassung); 51) Vgl. aus der Presse zu diesem Fragenkomplex das folgende: Reichs­post v. 24. 4. 1920 (Die Christlichsozialen und die Länderkonferenz); 25. 4. 1920 (Um Freiheit und Recht); Arbeiter-Zeitung v. 16. 2. 1920 (Mayrs Grund- und Freiheitsrechte; S. 2); 26. 8. 1920 (Unerreichbare Freiheitsrechte); 52) Vgl. aus der Presse zu diesem Fragenkomplex das folgende: Reichs­post v. 27. 4. 1920 (Hus s ar ek, Glöckls Verteidigung); 8. 5. 1920 (Wein­berger, Kirche und Schule in der Verfassungsreform); 4. 6. 1920 (Der Dik­tator); 12. 9. 1920 (Vor der Entscheidung); 19. 9. 1920 (Eine Verständigung über die Verfassungsarbeit); Arbeiter-Zeitung v. 9. 4. 1920 (Der Bürger Hussarek, Der Bürger- und Ständerat und die Schulreform; S. 4); 16. 9. 1920 (Klerikale Schulreformen; S. 3); 17. 9. 1920 (Sozialdemokratie und Verfassungs­frage; S. 3); 53) Darüber findet sich in den genannten Zeitungen kein nennenswerter Artikel. 54) Vgl. aus der Presse zu diesem Fragenkomplex das folgende: Reichs­post v. 13. 2. 1920 (Wien und der Bundesstaat); 14. 2. 1920 (Schmitz, Wien und Niederösterreich); 9. 3. 1920 (Gürtler, Wien und die Länder; S. 3); 21. 4. 1920 (Die Trennung von Wien und Niederösterreich; S. 4); 6. 5. 1920 (Seipel, Heraus mit der Verfassung; Parteiobmann Kunschak über die Aussichten der Verfassungsreform; S. 2); 28. 5. 1920 (Die Trennung von Wien und Nieder­österreich; S. 2); 29. 5. 1920 (Die Trennung von Wien und Nieder Österreich; S. 2); 27. 8. 1920 (Schmitz, Wien—Land?); 31. 8. 1920 (Seipel, Wien- Land?); 1. 9. 1920 (Wien und die neue Verfassung); 17. 9. 1920 (Wien und die neue Verfassung); 24. 10. 1920 (Kienböck, Wien nach der neuen Ver­fassung); 30. 10. 1920 (Die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien; S. 3); 14. 11. 1920 (Kienböck, Wien und Niederösterreich); 22. 11. 1920 (Die ver­fassungsrechtliche Stellung Wiens; S. 2); Arbeiter-Zeitung v. 3. 1. 1920 (Die Christlichsozialen gegen Wien); 6. 1. 1920 (Wien und die Verfassungsfrage); 10. 1. 1920 (Wien und die Verfassungsfrage; S. 3); 8. 4. 1920 (Helmer Oskar, Wie soll die Trennung Wiens von Niederösterreich durchgeführt werden); 22. 5. 1920 (Herr Dr. Seipel gebe acht!); 17. 9. 1920 (Sozialdemokratie und Verfassungsfrage; S. 3), 65) Vgl. in den Protokollen, unten S. 494 ff. 56) Vgl. dazu: Ermacora, Das Derogationsproblem im Lichte der Wiener Schule, ZföR, 1961, S. 314 ff.

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