Felix Ermacora: Ergänzungsband 8. Quellen zum Österreichischen Verfassungsrecht (1920) (1967)

I. Einleitung

18 Einleitung der aber nur mitstimmt, wenn ein Parteimitglied fehlt. Zu Mitgliedern des Unterausschusses wurden gewählt: Von der Sozialdemokratie: Bauer, Eisler, Eldersch (Ersatzmann Danneberg)ss); von den Christ­lichsozialen: Fink, Seipel, Aigner (Ersatzmann: Kunschak); die Großdeutschen waren durch C 1 e s s i n (Ersatzmann: Schönbauer) vertreten, Prof. Kelsen wurde als Fachmann hinzugezogen. In dieser Sitzung des Verfassungsausschusses berichtete Mayr über die Verfas­sungsverhandlungen im Regierungskomitee, wobei er sich insbesondere gegen den Vorwurf des Vertrauensbruches wandte. Es wurde ferner be­schlossen, die Verhandlungen des Unterausschusses vertraulich zu führen und die Öffentlichkeit nur durch offizielle Kommuniqués zu unterrichten. Unmittelbar nach Schluß der Sitzung des Verfassungsausschusses trat der Unterausschuß zu seiner Konstituierung zusammen38). Zum Obmann des Unterausschusses wurde Dr. Bauer, zum Obmannstellvertreter Dr. Seipel gewählt. Der Unterausschuß beschloß zunächst folgende Fragen in Beratung zu ziehen: 1. Die Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (als Berichterstatter wurde C 1 e s s i n be­stellt); 2. Zusammensetzung und Kompetenz des Bundesrates (Berichter­statter Fink); 3. Wahl und Stellung des Bundespräsidenten (Bericht­erstatter: Danneber g); 4. Die Frage der Länderregierungen, der Landesgrenzen und der Stellung der Gemeinden innerhalb der Länder (Berichterstatter: Danneberg); 5. Grundrechte, insbesondere das Problem des Verhältnisses zwischen dem Staat und der Kirche und des zwischen der Kirche und Schule, die Frage des Eigentums und der So­zialisierung (Berichterstatter wurde nicht bestellt). Es wurde ferner be­schlossen, die meritorischen Arbeiten des Unterausschusses sofort aufzu­nehmen, nach dem Beginne der Sommerferien der Nationalversammlung solle die Arbeit des Unterausschusses für drei Wochen unterbrochen werden und dann ab dem 10. August ohne Unterbrechung bis zur Fertig­stellung des Verfassungsentwurfes fortgesetzt werden. Am 11. Juli 1920 nahm der Verfassungsunterausschuß seine Beratun­gen auf 35 36 37). An den Sitzungen des Unterausschusses nahmen als Vertreter der Staatskanzlei ständig Min. Rat Dr. G. Froehlich, der damalige Sektionsrat Dr. E. Mannlicher, der damalige Ministerialvizesekre- tär Dr. A. M e r k 1 (heute em. Univ.-Prof. in Wien), und Ministerial- vizesekretär Dr. Kurt Frieberger, zeitweise auch Sektionsrat 35) Die Abg. Eldersch und Eisler legten später ihr Mandat nieder, an ihrer Stelle wurden die Abg. Abram und Leuthner in den Verfas­sungsunterausschuß gewählt (Vgl. das Prot, der 23. Sitzung des Verfassungs­ausschusses vom 22. Juli 1920). 36) Hiezu und zum folgenden: Vgl. einen Zeitungsausschnitt unbekannter Herkunft, der in der Beilagemappe „Zeitungsausschnitte“ unter A 8./7. zu den Prot, des Verfassungsausschusses zu finden ist. 37) Über die Verhandlungen berichteten die Tageszeitungen, insbesondere sei hier auf die Berichte der Wiener-Zeitung hingewiesen.

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