Felix Ermacora: Ergänzungsband 8. Quellen zum Österreichischen Verfassungsrecht (1920) (1967)

II. Texte und Dokumente - 7. Entwurf der sozialdemokratischen Partei

156 Sozialdemokratischer 6. hinsichtlich der öffentlichen Abgaben, die nicht ausschließlich oder teilweise für den Bund eingehoben werden: die Anordnungen zur Ver­hinderung von Doppelbesteuerungen oder sonstigen übermäßigen Bela­stungen, zur Verhinderung von Erschwerungen des Verkehres oder der wirtschaftlichen Beziehungen im Verhältnis zum Ausland oder zwischen den Ländern und Landesteilen, zur Verhinderung der übermäßigen oder verkehrserschwerenden Belastung und Benutzung öffentlicher Verkehrs­wege und Einrichtungen mit Gebühren und zur Verhinderung der Schädi­gung der Bundesfinanzen; die Bestimmungen über die Besteuerung der Bundesunternehmungen; 7. das Munitions-, Schieß- und Sprengmittelwesen, soweit es nicht dem Monopol unterliegt, sowie das Waffenwesen; das Kraftfahrwesen; 8. das Gesundheitswesen mit Ausnahme der Heil- und Pflegeanstalten und Ambulatorien, des Kurorte-, Leichen- und Begräbniswesens, sowie des Gemeindesanitätsdienstes und Rettungs wesens; das Volkswohnungs- und Volkspflegestätten wesen; das Veterinärwesen; 9. das Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren, einschließlich der Zwangsvollstreckung, sowie die allgemeinen Bestimmungen des Verwal­tungsstrafrechtes in Angelegenheiten, deren Vollziehung den Ländern zu­steht. Artikel 11. Hinsichtlich der im vorangehenden Artikel aufgezählten Angelegen­heiten steht dem Bunde auch das Verordnungsrecht zu. Artikel 12. (1) Lediglich die Regelung der Grundsätze obliegt der Bundesgesetz­gebung für: 1. die Organisation der Verwaltung in den Ländern; 2. das Armenwesen; die Bevölkerungspolitik; die Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge; das Heil- und Pflegeanstalten wesen, ein­schließlich der Ambulatorien; die Ausgrabung und Überführung von Lei­chen; 3. die Einrichtungen zum Schutze der Gesellschaft gegen verbrecheri­sche, verwahrloste oder sonst gefährliche Personen, wie Zwangsarbeits­und ähnliche Anstalten; die Abschiebung und Abschaffung aus einem in ein anderes Land; 4. die öffentlichen Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten; 5. die Bodenreform (agrarische Operationen, Wiederbesiedlung usw.) und die Bodenentschuldung; das Forstwesen, einschließlich des Trift­wesens, jedoch mit Ausnahme der Forst- und Weideservituten; den Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge;

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