Felix Ermacora: Ergänzungsband 8. Quellen zum Österreichischen Verfassungsrecht (1920) (1967)

Vorwort

VORWORT Die Entwicklung österreichischen Staatsrechtes seit 1848 ist von wissenschaftlichen Forschungen begleitet worden, die sich mit der Her­ausgabe von Quellen zur österreichischen Verfassungsentwicklung befaßt haben. Auf die Ausgaben von F i s c h e 1, Die Protokolle des Verfassungs­ausschusses über die Grundrechte, 1912; ferner F i s c h e 1, Materialien zur Sprachenfrage in Österreich, 1902; Springer, Protokolle des Ver­fassungsausschusses des österr. Reichstages 1848, 1885 u. a. sei verwiesen. Die staatswissenschaftliche Forschung in Österreich hat es in der Periode der Herrschaft der Wiener Rechtsschule — sieht man von den Dokumen­tationen ab, die Kelsen in der Ausgabe: Die Verfassungsgesetze der Republik Österreich, 1. bis 4. Teil, 1920, besorgt hat — bisher unterlassen, sich mit den Quellen zum österreichischen republikanischen Verfassungsrecht seit 1920 grundlegend zu befassen. Eine der deutschrecht­lichen Dokumentation im Jahrbuch des Öffentlichen Rechtes der Gegen­wart, Bd. 1 NF. (1951) vergleichbare Studie über die entsprechenden öster­reichischen Verhältnisse gibt es nicht. Der Verfasser ist überzeugt, daß nur eine kompakte Methode, die die normative Methode der Wiener Schule als ihren Teil mit einschließt, im Stande ist, dem Begreifen des Staatsrechtes zu dienen, das seiner Entstehung und Weiterbildung nach einen politisch-juristischen Komplex darstellt. Der Verfasser bemüht sich, mit der vorliegenden Ausgabe zu zeigen, wie notwendig es für das Verständnis und die Anwendung des Ver­fassungsrechtes ist, in kompakter Weise staatspolitische und staatsrecht­liche Komponenten einer Verfassungswerdung zu ordnen, um die Wechsel­wirkung zwischen beiden aufdecken zu helfen. Die Methode, die an an­derer Stelle begründet und entwickelt wird, möchte der Verfasser als die Methode der normativen Dialektik bezeichnen. Die vorliegende Ausgabe der Protokolle des Unterausschusses des Ver­fassungsausschusses der konstituierenden österreichischen Nationalver­sammlung ist der erste Schritt, eine empfindliche Lücke in der öster­reichischen verfassungspolitischen Dokumentation zu schließen. Mit der Reproduktion der offiziösen Verfassungsentwürfe aus dem Jahre 1920, und zwar der Beilagen 231, 842, 888, 904 zu den stenographischen Pro­tokollen der konstituierenden Nationalversammlung und des Berichtes des Verfassungsausschusses dieser Versammlung an sie (991 der genannten Beilagen) und Entwürfen von Politikern, bildet die Ausgabe ein ein­heitliches Ganzes. Es dokumentiert die zweite Phase der Bemühungen um die österreichische Bundesverfassung. i

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