Felix Ermacora: Ergänzungsband 8. Quellen zum Österreichischen Verfassungsrecht (1920) (1967)
Vorwort
VORWORT Die Entwicklung österreichischen Staatsrechtes seit 1848 ist von wissenschaftlichen Forschungen begleitet worden, die sich mit der Herausgabe von Quellen zur österreichischen Verfassungsentwicklung befaßt haben. Auf die Ausgaben von F i s c h e 1, Die Protokolle des Verfassungsausschusses über die Grundrechte, 1912; ferner F i s c h e 1, Materialien zur Sprachenfrage in Österreich, 1902; Springer, Protokolle des Verfassungsausschusses des österr. Reichstages 1848, 1885 u. a. sei verwiesen. Die staatswissenschaftliche Forschung in Österreich hat es in der Periode der Herrschaft der Wiener Rechtsschule — sieht man von den Dokumentationen ab, die Kelsen in der Ausgabe: Die Verfassungsgesetze der Republik Österreich, 1. bis 4. Teil, 1920, besorgt hat — bisher unterlassen, sich mit den Quellen zum österreichischen republikanischen Verfassungsrecht seit 1920 grundlegend zu befassen. Eine der deutschrechtlichen Dokumentation im Jahrbuch des Öffentlichen Rechtes der Gegenwart, Bd. 1 NF. (1951) vergleichbare Studie über die entsprechenden österreichischen Verhältnisse gibt es nicht. Der Verfasser ist überzeugt, daß nur eine kompakte Methode, die die normative Methode der Wiener Schule als ihren Teil mit einschließt, im Stande ist, dem Begreifen des Staatsrechtes zu dienen, das seiner Entstehung und Weiterbildung nach einen politisch-juristischen Komplex darstellt. Der Verfasser bemüht sich, mit der vorliegenden Ausgabe zu zeigen, wie notwendig es für das Verständnis und die Anwendung des Verfassungsrechtes ist, in kompakter Weise staatspolitische und staatsrechtliche Komponenten einer Verfassungswerdung zu ordnen, um die Wechselwirkung zwischen beiden aufdecken zu helfen. Die Methode, die an anderer Stelle begründet und entwickelt wird, möchte der Verfasser als die Methode der normativen Dialektik bezeichnen. Die vorliegende Ausgabe der Protokolle des Unterausschusses des Verfassungsausschusses der konstituierenden österreichischen Nationalversammlung ist der erste Schritt, eine empfindliche Lücke in der österreichischen verfassungspolitischen Dokumentation zu schließen. Mit der Reproduktion der offiziösen Verfassungsentwürfe aus dem Jahre 1920, und zwar der Beilagen 231, 842, 888, 904 zu den stenographischen Protokollen der konstituierenden Nationalversammlung und des Berichtes des Verfassungsausschusses dieser Versammlung an sie (991 der genannten Beilagen) und Entwürfen von Politikern, bildet die Ausgabe ein einheitliches Ganzes. Es dokumentiert die zweite Phase der Bemühungen um die österreichische Bundesverfassung. i