Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
I. Die Entwicklung der Kabinettskanzlei - 4. Die Vereinigung des Kabinetts Josephs II. mit jenem Maria Theresias und die Entwicklung der Kabinettskanzlei 1780 bis 1918 .
66 nicht entsprechen konnte, wurden ihm wiederholt Aushilfskräfte beigegeben, die von der staatsrätlichen Registratur, später von der Kanzlei des Ministerrates bzw. der Ministerkonferenz genommen wurden136). Seit 1858 führte der mit der Registrierung betraute Teil der Kabinettskanzlei die Bezeichnung „M anipulationsabteilun g“. Kaiser Franz Joseph wollte die Vereinigung eines Teiles der Geschäfte der Ministerkonferenzkanzlei mit jenen der Kabinettskanzlei zum Anlaß nehmen, eine Aufteilung der Geschäfte auf deren Beamte vorzunehmen, ließ sich aber .durch die Vorstellung des Kabinettsdirektors Franz Thiel, daß durch zeitweilig geringere Beschäftigung einzelner Beamter Zeit verloren ginge, hievon abbringen 137). Lediglich der zweite Kabinettssekretär — dem ersten oblagen ausschließlich die Geschäfte der Kabinettskasse — erhielt einen bestimmten Wirkungskreis zugewiesen. Er hatte sich mit dem Kabinettsdirektor in die Überprüfung jener Arbeiten zu teilen, welche die Bearbeitung der Vorträge bis zur Unterbreitung an den Monarchen erforderte 138). Diesem Kabinettssekretär oblag es auch, die eingelangten Vorträge den Kabinettskonzipisten mit Rücksicht auf ihre Fachkenntnisse gleichmäßig zur Bearbeitung zuzuweisen, sobald der Kaiser durch ein vom Kabinettsdirektor ihm täglich vorgelegtes Verzeichnis dieser Vorträge sich über den Einlauf unterrichtet hatte. Zumindest seit 1867 überließ der Kabinettsdirektor die obenerwähnte Überprüfung dem zweiten Kabinettssekretär, indem er sich lediglich auf die sogenannte Superrevision beschränkte 139). Der Grundsatz gemeinschaftlicher Arbeit ging so weit, daß auch der Registrator, der gleich seinen untergeordneten Beamten an Reinschreibearbeiten teilzunehmen hatte, sich bei größerem Einlauf von Vorträgen an deren Ausziehung beteiligen mußte 14°). Mit 5. Jänner 1881 trat, veranlaßt durch Personalveränderungen, eine Referatseinteilung für die fünf Kabinettssekretäre, welche zugleich von der unmittelbaren Bearbeitung der Gesuche enthoben wurden, und für den sogenannten Präsidialdienst in Wirksamkeit. Die Hofräte Stephan von Papay und Anton Freiherr von Pachner — jener erster, dieser zweiter Kabinettssekretär —, wurden mit der Überwachung der Geschäftsordnung betraut; von Papay hatte überdies den Kabinettsdirektor in dessen Abwesenheit oder Verhinderung zu vertreten. In Anknüpfung an eine vorausgegangene Entwicklung wurden fünf Referate gebildet: 1. von Papay oblag die Revision der Bearbeitung der von den Ministerien, Zentral- und Hofstellen der ia«) S. Kapitel IV. 137) Vortrag Thiels 4. 8. 1858, Direktionsakten, alte Akten. 138) Instruktion 6. 10. 1858 und Vortrag Thiels hiezu 6. 10. Direktionsakten, alte Akten. 139) „Andeutungen über den Revisionsdienst in der Kabinettskanzlei“, s. d. (1867), Direktionsakten ZI. 21/1867. Vgl. Kapitel IV. 14°) „Instruktion für die Manipulationsabtheilung der k. k. Kabinetts- Kanzlei“, 8. 6. 1867, Fischer, Chronik S. 86 ff.