Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

I. Die Entwicklung der Kabinettskanzlei - 4. Die Vereinigung des Kabinetts Josephs II. mit jenem Maria Theresias und die Entwicklung der Kabinettskanzlei 1780 bis 1918 .

53 Privatkasse vermutlich nur interimistisch auf den Direktor der Ministerkonferenzkanzlei Karl Freiherrn von Ransonnet über. Kaiser Franz Joseph übertrug es noch 1848 dem Ministerpräsiden­ten Felix Fürst Schwarzenberg. Die eigentliche Arbeit ver­sah jedoch auch weiterhin Ransonnet, der sich hiezu der Ministerratskanz- lei bediente, Er verfaßte die Voten und die Entwürfe der kaiserlichen Entschließungen, die meist ohne sichtliche Beteiligung Schwarzenbergs — nur vereinzelt tragen sie seine Unterschrift — dem Kaiser unterbreitet wurden. Bald läßt sich auch ein Eingreifen des kaiserlichen Generaladju­tanten Karl Ludwig Grafen Grünne in diesen Geschäftsbereich Schwarzenbergs erkennen. Schon 1849 werden ihm von der Ministerrats­kanzlei alle Vorträge der Hofämter und Behörden, welche irgendwie mit militärischen Angelegenheiten in Beziehung standen, ferner jene, welche den kaiserlichen Marstall betrafen, zur Bearbeitung zugestellt. Alle Vorträge der Fondskassendirektion, soweit sie nicht untergeordnete Angelegenheiten betrafen, wurden seit Anfang Mai dieses Jahres von ihm bearbeitet. Er übernahm nun auch die Behandlung der Vorträge, die den Hofstaat des abgedankten Kaisers Ferdinand betrafen. Grünne ver­stand es seine Stellung so sehr auszubauen, daß er in der zweiten Hälfte des Jahres 1851 das Referat über alle Vorträge der obersten Hofämter, der Fondskassendirektion und der Fondsbuchhaltung mit Ausnahme der Angelegenheiten ganz untergeordneter Bedeutung in seiner Hand ver­einigte. Er hatte es ferner auch verstanden bis dahin das Referat über alle Vorträge prinzipieller Bedeutung des Ministeriums des kaiserlichen Hauses und der Fondsgüter direktion sowie jener Vorträge, welche Ange­legenheiten des Hofes betrafen, an sich zu ziehen. Als Schwarzenberg am 5. April 1852 starb, wurde daher das ganze Referat in Grünnes Hände gelegt. Nur vorübergehend in der Zeit vom 20. August bis 17. September 1852 wurde auch Ransonnet zur Begutachtung der Vorträge des Burg­pfarrers herangezogen77). Am 20. April 1854, Grünnes Stern war schon im Sinken, übertrug Franz Joseph die Bearbeitung der Vorträge der ober­sten Hofämter der Kabinettskanzlei; der Oberstkämmerer Carl Graf Lanckoronski wurde mit dem Referat in allen Angelegenheiten der Fa­milien- und Fondsgüter betraut, Grünne nur der Vortrag in Sachen der Privatkasse und in Angelegenheiten des Oberststallmeisteramtes belassen. Am 20. Oktober 1859, als Grünne enthoben wurd,e, wurde dieses Referat mit der Kabinettskanzlei vereinigt. Neben jenen Referaten hatte noch eines, das über höhere Polizeiangelegenheiten das Jahr 1848 überdauert; seit 1849 führte es Grünne, aus dessen Händen es in jene seines Nachfolgers in der Generaladjutantur, des Grafen Franz Fol- liot de Crenneville, überging. 1867 wurde auch dieses der Kabi­77) Siehe die Rubrik „Zur Bearbeitung“ der Separatprotokolle der Mini­sterratskanzlei 1849—1852.

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