Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

I. Die Entwicklung der Kabinettskanzlei - 4. Die Vereinigung des Kabinetts Josephs II. mit jenem Maria Theresias und die Entwicklung der Kabinettskanzlei 1780 bis 1918 .

51 auch in dieser Weise seinem Monarchen gedient. Neben Purkhart erstat­tete außer den beiden Letztgenannten noch Gutachten in Kameralsachen der Hof rat der ungarischen Hofkanzlei Thaddäus von Kussenics 1829/30 und 1841/42. In weit ausgiebigerem Maße durch Gutachten auf verschiedensten Gebieten trat von 1833 bis 1839 der Staatsrat und nach­malige Judex Curiae Georg von Majlath Purkhart zur Seite. In den Jahren 1817 bis 1827 übertrug Kaiser Franz dem Bibliothekar seiner Privatbibliothek Kabinettssekretär Thomas Young Referate in ita­lienischen Angelegenheiten und über die Frage der Austrocknung des Sumpfes bei Laibach. In Angelegenheiten der kaiserlichen Familie, desk. k. Hofes, der k. k. Fondsherrschaften und der kaiserlichen Privatkasse diente dem Kaiser als Kabinettsreferent der schon erwähnte Pfleger, den der gleichfalls schon genannte Pilgram ablöste. Über Angelegenheiten der Privat­kasse referierte 1807 vereinzelt auch der Oberstkämmerer Rudolf Graf von Wrbna und 1828, 1832 der Staatsratskonzipist Josef von Giuliani, über jene der Kasse der k. u. k. Fonde 1822, 1833, 1835 der Hof rat und Direktor der Staatsratskanzlei Vincenz Pitt- r i c h. Auf verschiedenerlei Gegenstände, unter denen wohl böhmische Angelegenheiten die häufigsten sind, bezog sich die Referententätigkeit des Grafen Johann Wallis, den der Kaiser in all seinen Dienst­stellungen — er war seit 1805 Oberstburggraf von Böhmen, wurde 1810 Präsident der Hofkammer, dann 16. April 1813 Staats- und Konferenzrat, endlich 23. Dezember 1827 Präsident der Obersten Justizstelle — bis zu seinem Tod am 18. November 1818 heranzog. Die Stellung, die sich Franz Graf Kolowrat-Liebstein- s k y errang, sollte das Getriebe noch mehr erschweren. Am 29. Septem­ber 1826 war er zum Staats- und Konferenzminister ernannt worden, als velcher er die politische Sektion des Staatsrates zu leiten hatte; mit dieser Leitung vereinigte er am 28. September des folgenden Jahres auch jene der Finanzsektion. Er gab letztere jedoch 1830 wieder ab, nachdem am 31. Jänner 1829 unter seinem Vorsitz eine Finanzkommission zur Prüfung der Staatsbedürfnisse und ihrer Bedeckung errichtet worden war. Am 14. Februar 1829 wies Kaiser Franz seinem Bruder Erzherzog Ludwig auf Antrag Kolowrats im Kabinett unerledigt gebliebene Akten zur Erle­digung zu, die ihren Weg über Kolowrat nahmen. Am 30. Mai 1829 setzte der Kaiser unter dem Vorsitz des Thronfolgers Erzherzogs Ferdi­nand eine Kommission ein, welche die beim Kaiser entstandenen Rück­stände aufarbeiten und erledigen sollte. Franz behielt sich selbst von diesen nur alle Dienstbesetzungen sowie jene Entscheidungen vor, bei welchen es auf Abweichen von bestehenden Vorschriften ankam. Die Erledigungen unterfertigte der Erzherzog „Auf allerhöchsten Befehl Sei­ner Majestät des Kaisers“. Kolowrat, der Mitglied dieser Kommission war, muß angesichts der geistigen Unzulänglichkeit des Thronfolgers als der 4*

Next

/
Thumbnails
Contents