Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
I. Die Entwicklung der Kabinettskanzlei - 4. Die Vereinigung des Kabinetts Josephs II. mit jenem Maria Theresias und die Entwicklung der Kabinettskanzlei 1780 bis 1918 .
49 nanzgegenstände, sondern umfaßte auch Kameralsachen und Angelegenheiten der k. k. Fondsgüter. Aus den Jahren 1826 und 1827 finden sich auch Referate über Fragen der Staats- und der Hoffinanzen von dem in der Finanzsektion tätigen Staatsrat Karl Freiherrn von Lederer. In Justizsachen verwendete der Kaiser gleichzeitig mehrere Kabinettsreferenten. Als solcher erscheint von 1805 bis zu seinem am 27. Mai 1820 erfolgten Tode der am 7. Jänner 1805 in den Staatsrat berufene, am 30. Juli jenes Jahres zum Staatsrat beförderte und am 27. August 1814 zum Präsidenten der Justizsektion ernannte Anton Pfleger Ritter von Wertenau, der schon 1802 und 1804 ab und zu als Gutachter herangezogen worden war. Er hatte auch über Staatspolizeisachen, Personalia der Polizei und Ordenssachen zu referieren. Neben ihm war D r. C a- jetan Freiherr von Münch-Bellinghausen von 1809 an tätig, der als Hofrat der obersten Justizstelle am 4. April 1819 in die staatsrätliche Justizsektion als Referent berufen und am 17. April 1824 zum Staatsrat ernannt wurde. Auch er wirkte als Kabinettsreferent bis zu seinem Tod am 27. Juni 1831. 1818 bis 1820 referierte mehrfach auch der staatsrätliche Aushilfsreferent Josef Ritter von Schüller. Pflegers Abgang ließ einen Ersatz nötig erscheinen; zwei Männer traten an die Stelle des einen: der Hofrat der obersten Justizstelle Albert von Hess, nach Münchs Tod als staatsrätlicher Referent in die Justizsektion berufen, und der Hofrat bei der obersten Justizstelle J o- hann Baptist Pilgram, der am 22. März 1829 als Referent in die Justizsektion eintrat und am 10. November 1834 zum Staats- und Konferenzrat ernannt wurde. Nach Hess’ Tod am 12. Juni 1838 lag die Last dieses Referates allein auf Pilgram, bis er am 31. August 1848 pensioniert wurde. 1836/37 wurden in einigen wenigen juridischen Angelegenheiten auch Gutachten des Vizepräsidenten des niederösterreichischen Appellationsgerichtes Karl Pratobevera Freiherrn von Wies- b o r n eingeholt. Über Sanitätsangelegenheiten, Stiftungswesen, Studiensachen, geistliche Gegenstände, Angelegenheiten der k. k. Fonds- und Familiengüter zog Kaiser Franz von 1807 bis 1835 den ersten Leibarzt und Proto- medikus Andreas Freiherrn von Stifft zu Rate. Das Referat in geistlichen Sachen hatte seit 1802 der Staatsrat Martin Lorenz inne, der dasselbe Referat auch im Staatsrate führte; als er Anfangs 1828 schwer erkrankte — er starb am 24. April jenes Jahres, — führte beide der Hofburgpfarrer JohannMichaelWagner, bis 1829 zu deren Übernahme der Dr. phil. et theol. Joseph Alois Jü- s t e 1 in den Staatsrat berufen wurde. Jüstel, der am 7. November 1831 Staats- und Konferenzrat wurde, übernahm am 3. Mai 1834 von Stifft, der sich zur Ruhe setzen wollte auch das Staatsrats- und Kabinettreferat in Studiensachen. Am 31. August 1848 wurde er in den Ruhestand verB e i n 8 h 1, Geschichte der k. u. k. Kabinettskanzlei 4