Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
I. Die Entwicklung der Kabinettskanzlei - 4. Die Vereinigung des Kabinetts Josephs II. mit jenem Maria Theresias und die Entwicklung der Kabinettskanzlei 1780 bis 1918 .
48 schäftsführung wohl erreichte, was der Kaiser erstrebte, reifliche Erwägung aller Entschlüsse, daß sie aber den Geschäftsgang von den Hofstellen zum Träger der Krone verwirrte und verzögerte. Unter der Regierung Kaiser Ferdinands wurde diese Arbeitsweise beibehalten, ja sie erhielt sich in Ausläufern bis in die Zeit Kaiser Franz Josephs. Die Kabinettsreferenten wurden von Kaiser Franz und ebenso von seinem Nachfolger vorwiegend dem Kreise der Angehörigen des Staatsrates entnommen; meist deckte sich ihr Staatsratsreferat sachlich mit dem Kabinettsreferat. In allgemeinen Verwaltungssachen, in Systemalf ragen und Personalangelegenheiten bediente sich Franz in den Jahren 1803 bis 1823 des Staats- und Konferenzrates Anton Freiherrn von Baldacci, der deshalb vom Kaiser 1807 von seiner Arbeit im Staats- und Konferenzrat enthoben wurde 69). Zur Unterstützung zog der schwer Belastete 1807 bis 1817 den Hofrat der allgemeinen Hofkammer Franz Freiherrn von Hauer, der 1813 in den Staatsrat berufen wurde und von 1814 an in dessen Sektion des Inneren wirkte, 1810 Franz Freiherrn von Piliersdorf und 1821 den Staatsratskonzipisten Dr. Josef Witteczek heran. In F i- nanzsachen, auch in jenen des kaiserlichen Hauses, verwendete der Kaiser von 1800 an den Hofrat August Veit von Schittlers- b e r g, der am 20. August 1806 zum Staats- und Konferenzrat ernannt wurde; 1808 wurde er Präsident des Generalrechnungsdirektoriums und 1809 mit Beibehaltung dieser Stellung wieder zum Staatsrat berufen70). Als er am 24. Februar 1811 starb, trat der bei der vereinigten Hofkanzlei in Verwendung stehende Karl Friedrich Freiherr von Kü- b e c k, dem der Kaiser ab und zu schon 1808 und 1809 Gutachten auf getragen hatte, an seine Stelle. Kübeck wurde 1815 als Referent in den Staatsrat berufen, am 8. November 1821 als Staats- und Konferenzrat beeidet und verblieb im Staatsrat, auch als er am 22. November 1839 zum Präsidenten des Generalrechnungsdirektoriums ernannt wurde. Als er ein Jahr später wegen seiner Beförderung zum Hofkammerpräsiden- ten aus dem Staatsrat ausschied, beendete er auch seine Tätigkeit als Kabinettsreferent71). Kübecks Referat beschränkte sich nicht auf die Fi°9) Handschreiben an Kolowrat 4. 1. 1807, StR., Präs., Fasz. II. Die nachfolgende Zusammenstellung fußt auf den als K. A.-Akten bezeichneten Akten des Kabinettsarchivs; die Personaldaten sind einem sorgsam gearbeiteten „Verzeichnis über sämtliche Herrn Staats- und Conferenz Minister, Staats- und Conferenzräthe und staatsräthliche Referenten“ Josef Fischers in OAKA. B. I. entnommen; vgl. auch Hock-Bidermann, a. a. O., insbes. S. 670. Über Kabinettsreferenten s. auch Beidtel, a. a. O., Bd. 2, S. 19, Wertheimer in Österreich. Rundschau 1907 (X), S. 42, u. F. Reinöhl in Gesamtinventar, 2. Bd. an Hand des Sach- und Namenweisers. 70) Akten erst ab 1806 erhalten, noch 1850 waren sie von 1800 an vorhanden. OAKA, 1850 XVIII. 71) Lücke der Akten 1812—1814 wohl Zufall der Überlieferung.