Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

II. Der Monarch und seine Stellvertretung

110 zur Rückkehr des Hofes nach Wien am 12. August. Am 26. Juni 1848 beauftragte Kaiser Ferdinand unter dem Vorwände, daß es sein Wille und Wunsch gewesen sei, den für den 2. Juli nach Pest einberufenen Reichstag zu eröffnen, aber Krankheit ihn daran hindere, Erzherzog Stephan diesen „als Mein zu diesem Zweck ernannter kgl. Bevoll­mächtigter zu eröffnen“, und ernannte ihn für das Königreich Ungarn, das damit verbundene Siebenbürgen, die dazu gehörigen Königreiche und Länder, sowie für die Militärgrenze zum königlichen Stellvertreter. Diese „Reichverweserschaft“ wurde auf die Dauer der Erkrankung des Kaisers beschränkt, der am 14. August die Regierung wieder übernahm 116a). Als am 18. Februar 1853 durch den Schneidergesellen János Libenyi ein Attentat auf Kaiser Franz Joseph I. verübt und dieser am Nacken verletzt wurde, traten Affektionen des Gehirnes und Doppelsehen in solcher Stärke auf, daß der Kaiser einer Entlastung bedurfte m). Er entschloß sich, seinen Onkel Erzherzog Wilhelm, einen Sohn Erzherzog Carls, damit zu betrauen. Wie sorgsam bei dieser ersten Be­stellung eines Stellvertreters Franz Josephs vorgegangen wurde, erweist die Tatsache, daß der Freiherr von Kübeck mit der Ausarbeitung der nötigen Ausfertigungen betraut wurde und dieser seine Entwürfe mit dem Minister des Äußeren und des kaiserlichen Hauses Grafen Buol, dem Generaladjutanten Grafen Grünne und dem Kabinettsdirektor Thiel be­riet 118). Am 28. Februar erging ein Handschreiben des Kaisers, welches bis zu seiner völligen Wiederherstellung Erzherzog Wilhelm zu Aus­fertigungen in seinem Namen ermächtigte. Seiner unmittelbaren Ent­schließung und Verfügung behielt der Kaiser vor: a) alle ihm bis jetzt vorbehaltenen Personalernennungen, Adels-, Ordens- oder andere Aus­zeichnungen und Standeserhöhungen, b) alle Gegenstände der Organisie­rung und Geschäftsordnung der Behörden, Ämter, Gemeinden, Korpora­tionen, c) alle Entscheidungen über vom Reichsrat begutachtete Angele­genheiten, d) alle Gesetze sei es in der Form von Patenten, Verord­nungen oder Erlässen der Ministerien infolge allerhöchster Genehmigung, e) alle Gegenstände, über wrelche zwischen den Ministerien verschiedene Meinungen obwalten, f) alle Anordnungen über Truppenbewegungen und Armee-Einrichtungen, g) alle Angelegenheiten, die sich der Kaiser einzeln Vorbehalte, oder der Erzherzog, obwohl sie in seine Vollmacht fallen, der Entscheidung des Kaisers bedürftig halte. Zu unterfertigen hatte der Erzherzog „Auf allerhöchsten Befehl Sr. k. k. Apostolischen Maje­stät“ 119). Nach Ausbruch des Krieges mit Italien 1859, als des Kaisers n«a) B 835, 836, 890 s in SBP., Sep. Prot. Nr. 2021, 2186. 117) Tagebuchaufzeichnung Kübecks 18. 1. 1854, F. Walter, Aus dem Nach­lass des Freiherrn Carl Friedrich Kübeck von Kübau, Graz-Köln, 1960, S. 134. ns) Tagebuchaufzeichnung Kübecks 28. 2. 1853, ebda. S. 108. 119) Handschreiben 28. 2. 1853 an Erzherzog Wilhelm, alle Zentralstellen und den Kabinettsdirektor B 31—35 c und B 3 s, bei B 3 s, ferner Hand-

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