Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
II. Der Monarch und seine Stellvertretung
101 treffe oder so geartet sei, daß nach der Natur der Sache oder seines Standortes vorzüglich von ihm am frühesten verfügt werden könne, ferner was auf die in Ungarn oder die über Freimaurer eingeleitete geheime Beobachtung Bezug habe, es sei denn dringlich und mit besserem Erfolg von Wien aus zu verfügen90). Da der Erzherzog seinen Dienstkämmerer Karl Graf Inzaghi für die Dauer seiner diesmal erhöhte Arbeit erfordernden Stellvertretung als Präsidialsekretär verwenden wollte, verlieh der Kaiser diesem am 31. März mit Beibelassung in seiner bisherigen Anstellung den Titel eines geheimen Kabinettssekretärs und eine ansehnliche Personalzulage 91). Am Tage vor seiner Abreise, am 7. April, übersandte der Kaiser dem Erzherzog-Stellvertreter noch eine Instruktion für dessen Geschäftsführung. Diese Instruktion, welche weit ins Einzelne gehend dem Erzherzog angibt, welchen Staatsräten und Kabinettsbeamten er die einzelnen Gegenstände zur Bearbeitung und Manipulation zuzuweisen habe, gibt über das bereits Gesagte hinaus noch Aufschluß darüber, daß der Kaiser sich auch alle Finanzgegenstände mit Ausnahme der dringendsten, welche der Erzherzog zu erledigen habe, begutachtet vom Erzherzog, Besetzungen von Bistümern und geistlichen Benefizien und alle Gnadensachen ausgenommen die monatlichen Gnadengaben, vorbehielt, daß der Stellvertreter bei Bittschriften die Signatur geben konnte, daß die von der Chiffernkanzlei einlangenden Pakete dem Kaiser ebenso nachzuschicken waren wie Vorträge über Landwehrgegenstände, wenn sie nicht dringend waren; derartige dringende Vorträge hatte der Erzherzog im Einvernehmen mit dem Staatsrat Grohmann oder Hofrat Schwitzen zu erledigen. Aus der Instruktion ist auch ersichtlich, daß dem Stellvertreter die Erledigung der Geschäfte der Hofbehörden und -ämter oblag. Täglich hatte der Stellvertreter Journal oder Relation über die von ihm erledigten Stücke oder Vorfälle dem an den Kaiser abgehenden Kurier mitzugeben. Audienzen durfte der Stellvertreter nur den Untertanen geben, nicht aber fremden Ministern oder Gesandten92). Betont muß werden, daß der Stellvertreter — wie schon erwähnt — auch die hofkriegsrätlichen Agenden zu erledigen hatte und daß ihm der Stellvertreter des Generalismus Feldmarschall Joseph Graf Colloredo unterstellt wurde 93). Am 8. April verließ der Kaiser Wien, am 16. verfügte er von 90) Ebenda. 91) Entschließung auf Vortrag Erzherzog Rainers vom 31. 3. 1809, Nachlaß Erzherzog Rainer, Fasz. 1, Nr. 8, Handschreiben vom 31. 3. 1809 an den Oberstkämmerer Grafen Wrbna, früher ebendort, jetzt OAKA. 1/A, bei Slanskys Exzerpten. 92) Erzherzog Rainer ZI. 807 in KA. ZI. 745. Die von Inzaghi geschriebenen und vom Erzherzog korrigierten Konzepte der dem Kaiser nachgesandten Journale in Nachlaß Erzherzog Rainer, Fasz. 1, Nr. 10. S3) „Befehle, die mir S. Majestät mündlich auf meine Anfragen als geheim blos für mich gegeben haben Donnerstag 8h“ [1809 II. 22 (?)]. Ebenda, Fasz. 1. Nr. 6.