Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

II. Der Monarch und seine Stellvertretung

102 Schärding aus, daß der Hofkammerpräsident Vorträge und Ausweise, welche die geheimen Operationen mit den Bancozetteln, die Börseopera­tionen, die Escomptierung und die Kupferausmünzung betreffen, inso­weit nicht Gefahr in Verzug sei, ihm nachzusenden habe, die resolvierten Vorträge würden dem Erzherzog, damit er darüber unterrichtet sei, zur Einsicht gesandt werden, dieser dürfe aber nur den Staatsrat von Schitt- lersberg Einsicht nehmen lassen94 95 *). Am 1. Juni 1813 verließ Kaiser Franz abermals Wien, um sich in die Nähe der Armee, zunächst nach Gitschin, zu begeben. Tagszuvor hatte er angeordnet, daß für die Dauer seiner Abwesenheit alle Gegenstände von der sogenannten engen Staats­konferenz schleunigst beraten werden sollen und daß diese Konfe­renz bei dringenden, keinen Aufschub duldenden Gegenständen ihre Be­schlüsse sogleich in Vollzug zu setzen habe und ihm nachträglich hievon Mitteilung zu machen sei 85). Die staatsrätlichen Stücke wurden dem Kai­ser ebenso wie die Vorträge des Hofkriegsrates und der Hofbehörden und -ämter nachgesandt. Um sich zu entlasten, verfügte er am 28. August 1813, daß fortan alle staatsrätlichen Stücke durch die enge Konferenz zu erledigen seien und mit Ausnahme aller Dienstbesetzungen, Auszeich­nungen, Gnadenverleihungen, Todesurteilen, aller Anträge zur Abwei­chung von Normalien, dann von Systemalien und Organisierungen, so­weit diese derzeit vorgenommen werden könnten, andernfalls seien sie liegen zu lassen. Alle diese Angelegenheiten behielt sich der Kaiser zu seiner eigenen Entscheidung vor 9B). Die Resolutionen wurden vom diri­gierenden Staats- und Konferenzminister Carl Grafen Zichy unterfertigt „In Abwesenheit Sr. Majestät durch die Konferenz am ... auf ausdrück­lichen allerhöchsten Befehl“ 97). Als Kaiser Franz im Feldzug des Jahres 1815 abermals zur Armee ins Feld fuhr, ernannte er am 23. Mai aber­mals Erzherzog Rainer zu seinem Stellvertreter. Er trug ihm den Vorsitz sowohl bei den Staatskonferenzen als auch beim Staatsrat, sooft eine Plenarsitzung stattfände, auf und stellte es seinem Ermessen anheim, ihn, wenn nötig, auch bei Sitzungen einer oder mehrerer Sektio­nen des Staatsrates zu führen. Er band ihn keineswegs bei seiner Schluß­94) Handschreiben an Erzherzog Rainer 16. 4. 1809, Erzherzog Rainer ZI. 811 in StR. 745. 95) Handschreiben vom 31. 5. 1813 an die Staatskonferenz. Das Handschrei­ben ist weder im Archiv der Staatskonferenz noch im Kabinettsarchiv, auch nicht in dem Billeten-, Separatbilleten-, Separat-, Militär-, Reise- und Billeten-Protokoll dieses Jahres überliefert. Ein kurzer Auszug ist im Caa-Pro- tokoll der Staatskonferenz unter Nr. 91 zu finden. Diesen engen Konferenzen war nach diesem Handschreiben auch Hofrat Hudelist von der Staatskanzlei zuzuziehen. 0B) Das aus Posteiberg datierte Kabinettsschreiben an Wallis und Zichy ist unvollständig im Konzept erhalten in KA. ZI. 851/1813, vollständig überliefert im Separat- und Militär-Reise-Bill. Prot. 1813 Nr. 414, vgl. auch CAa-Prot. 1813 Nr. 134 und OMeA., ZI. 1546/r. 303/1813. 97) Vgl. OMeA, ZI. 2146/r. 211/1813.

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