W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
8. Die Marinesektion unter Spaun und Montecuccoli. Reibungen mit dem Kriegsministerium
85 Superarbitrierungen, soweit sie der Marinesektion Vorbehalten sind, die wissenschaftliche Ausbildung der Ärzte und das Achten auf den Fortschritt der Fachdisziplin, die Kriegseinteilung der nichtaktiven Ärzte, Anträge sanitärer und hygienischer Natur bei Indienststellung von Schiffen, Begutachtungen und Anträge auf Grund der Inspizierungsberichte, schließlich die Führung der Offiziers-(Beamten-) Kranken Protokolle. Der Fortschritt auf dem Gebiet der Elektrotechnik und die Erweiterung der diesbezüglichen Agenden machte im September 1910 die Zuweisung eines Elektroingenieurs an die artilleristische Fachgruppe der 4. Abteilung bei der Marinesektion notwendig. Zunächst blieb jedoch das Referat beim Gruppenvorstand dem Artillerie-Oberingenieur Vorbehalten. Da sich diese Einrichtung angesichts der raschen Zunahme derartiger Agenden nicht bewährte, erhielt der Elektroingenieur bereits im November 1910 den Auftrag, direkt den Vorständen der II. Geschäftsgruppe und der 4. Abteilung zu referieren. Vom Videndenverkehr, der Verteilung von Dienstbüchern und anderem bleib er aber weiterhin ausgeschlossen und wurde zu Sitzungen sowie kommis- sionellen Beratungen lediglich ad personam zugezogen. Um diesen Schwierigkeiten und Unklarheiten Abhilfe zu schaffen, beantragte die 4. Abteilung selbst am 20. Juni 1911 12) unter Hinweis auf die Einrichtung einer eigenen Elektrodirektion im Seearsenal die Systemisierung eines Referentenpostens und Schaffung einer eigenen Fachgruppe bei der Marinesektion. Der Vorschlag wurde genehmigt und mit Normalverordnungsblatt Nr. 3 vom 31. Jänner 1912 die entsprechenden Änderungen im Statut und in der Geschäftsordnung verlautbart. Neben die Fachreferenten für seemännisch-technische Angelegenheiten, für Schiffsbau wesen, Maschinenwesen sowie für Artillerie- und Waffenwesen trat als fünfter in gleicher Stellung ein Referent für Elektrowesen. Seine Agenden waren: Behandlung und Erledigung der Berichte, Anträge und Eingaben betreffend Installierung, Abänderung oder Reparaturen der Elektro- anlagen auf Kriegsschiffen, Fahrzeugen und in den Etablissements, der Betrieb der Elektroanlagen, Verbesserungen und Neueinführungen im Elektrowesen überhaupt, die Verfassung des diesbezüglichen Gelderfordemis-Aufsatzes und die Kontrolle der richtigen Verwendung der bewilligten Mittel (im Einvernehmen mit der 6. Abteilung), dann die Materialbeschaffung, soweit sie nicht dem Seearsenal obliegt (bei Beschaffung aus dem Ausland im Einvernehmen mit der 6. Abteilung), Verhandlungen über Kontrakte, deren technisch-ökonomische Prüfung im Einvernehmen mit der 6. Abteilung, dann die Evidenthaltung aller elektrischen Maschinen und Einrichtungen bezüglich Zustand und Leistung, Anträge über deren weitere Verwendung und schließlich Normen, Vorschriften und Instruktionen für Elektroanlagen. Als kanzleigeschichtlich nicht uninteressantes Detail sei noch erwähnt, daß im März 1898 der probeweise Ankauf von vier Schreibmaschinen und im Februar 1899 die allgemeine Einführung für die Marinebehörden beschlossen wurde. Wegen der Möglichkeit des Verblassens und des Radierens untersagte man jedoch die Anwendung der Maschinschrift für Dokumente und Akten von bleibendem Wert, vor allem Kassadokumente, Originale gerichtlicher Akten, Kontrakte, Zeugnisse und Berichte von historischem Wert14).