W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
8. Die Marinesektion unter Spaun und Montecuccoli. Reibungen mit dem Kriegsministerium
84 Abteilung übertragen, eine Verfügung, die allerdings bereits am 18. November 1903 als nicht zweckentsprechend wieder rückgängig gemacht wurde 7). Der VII. Abteilung werden die 1883 dem Reichskriegsministerium (Oberster Militärgerichtshof) übertragenen Heiratskautionsangelegenheiten zugewiesen, was allerdings erst 1907 tatsächlich durchgeführt wurde 8). Bei der VIII. Abteilung fällt die Evidenthaltung des Rechnungsstandes, welche das Marinekontrollamt übernommen hatte, weg. Neu sind dafür Änderungen oder Neueinführungen von Normen für Schiffspostämter, der Postsparkassenverkehr auf Schiffen, Begünstigungen im Verkehr mit Schiffsbemannungen im Ausland sowie Post- und Telegraphenangelegenheiten in administrativer Beziehung. Überdies hält die VIII. Abteilung nun die Marine-Normaliensammlung evident. Ihr Vorstand ist der Marine-Generalkommissär. Neu ist die Erwähnung der Hilfsämter (Marinetechnisches Komitee, Marine-Sanitätsamt, Marine-Pfarramt, Marine-Evidenzbüro, Marine-Kontrollamt, Maritim-technische Kontrollkommission und Marine-Zentralarchiv). Für ihren Wirkungskreis wird auf die jeweiligen Statuten verwiesen. Nach der Geschäftsordnung obliegt nunmehr die Drucklegung reservierter Dienstbücher operativen Inhalts der Operationskanzlei, die Reinschrift geheimer Akten der Präsidialkanzlei. Minder wichtige Geschäftsstücke dürfen die Vorstände der Präsidial- und der Operationskanzlei selbst unterfertigen. Im Jahre 1909 wurde über Antrag der Präsidialkanzlei nach dem Vorbild des Reichs-Kriegsministeriums für kleinere Anfragen sowohl an gleichgeordnete wie an untergeordnete Dienststellen der „Auskunftsbogen“ eingeführt, der vom Abteilungsvorstand unterfertigt, nicht protokolliert und nach Rücklangen einfach dem Akte beigeschlossen wird. 9). Als in Pola nach dem neuen provisorischen Statut für das Hafenadmiralat eine Sanitätsabteilung aufgestellt wurde, legte Spaun dem Kaiser mit Vortrag vom 17. Jänner 1902 einen Antrag der Präsidialkanzlei vor, das Marine-Sanitätsamt zur Zentralstelle nach Wien zu verlegen bzw. diese Stelle aufzulösen und den ranghöchsten Marinearzt der Marinesektion zuzuteilen. In Wien hätte dieser besser Gelegenheit, sich über alle Neuerungen auf medizinischem Gebiet auf dem Laufenden zu halten. Überdies sei es zweckentsprechender, wenn die Sanitätsangelegenheiten bei der Zentralstelle nicht wie bisher vom Vorstand der Präsidialkanzlei sondern wie bei anderen Behörden von einem Fachmann betreut würden. Daraufhin genehmigte der Kaiser am 21. Jänner den Antrag 10). Die Agenden des aufzulösenden Marine-Sanitätsamtes gingen vorläufig an die Präsidialkanzlei über, einen Teil übernahm die Sanitätsabteilung des Hafenadmiralates. Die Akten sollten nach Wien gesendet werden u). Kurz danach wurde mit Normalverordnungsblatt Nr. 11 vom 13. Juni 1902 die Aufstellung einer IX. Abteilung bei der Marinesektion für Sanitätsangelegenheiten verlautbart. Ihr Wirkungskreis umfaßt die fachliche Leitung des Sanitätsdienstes auf Schiffen und am Land. Bei Personalbestimmungen für Arzte muß die 1. Abteilung mit der neuen IX. das Einvernehmen pflegen. Im einzelnen obliegen der Sanitätsabteilung alle Angelegenheiten des Marine-Sanitätswesens, sanitäre und hygienische fachwissenschaftliche Belange, Statistik, Eingaben, Berichte, Gutachten bei