W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
7. Die Marinesektion unter Pöck und Sterneck
79 Der Wirkungskreis der 1. Abteilung der I. Geschäftsgruppe ist auf alle im Gagebezug stehenden Personen ausgedehnt. Ferner verfaßt sie Mobilisierungsbehelfe betreffend Personen des Aktiv- und Reservestandes und hält die Personen außer Dienst und im Ruhestand evident, soweit sie für Lokalanstellungen geeignet sind, ebenso beurlaubte und erkrankte Gagisten. Für das Budget verfaßt sie die notwendigen Standesnachweisungen der Gagisten und stellt Daten für militärstatistische Nachweisungen zusammen. Ferner führt sie das Hauptstrafprotokoll der Offiziere, Auditore, Ärzte, Seekadetten, Geistlichen und Beamten. Bei der 2. Abteilung sind Stipendien für Söhne von Marinemannschaft sowie die Adjustierungsangelegenheiten hinzugekommen. Die 3. Abteilung hat nun auch für das Material zur Krankenpflege, den Verwaltungsbetrieb des Matrosenkorps und der Anstalten außer Seearsenal und hydrographischem Amt zu sorgen. Weiter ist sie zuständig für Verlautbarungen betreffend den Post- und Telegraphendienst, Eisenbahnangelegenheiten in ökonomisch-administrativer Beziehung (im Einvernehmen mit der 6. Abteilung), Erledigung von Passierungs- und Bedeckungseinschreiten, Abschreibungen und Ersätze, soweit sie nicht Gegenstand eines Rechnungsprozesses bilden (ebenfalls im Einvernehmen mit der 6. Abt.). Unter den allgemeinen Obliegenheiten der II. Geschäftsgruppe sind bei der Instandhaltung der Marineetablissements das Bekleidungsamt und die Bekleidungswerkstätte ausgenommen, dafür ist neu die Befugnis, den Arsenalsarbeiterstand nach dem jeweiligen Bedürfnis zu regeln. Die 4. Abteilung besorgt ihre Geschäfte durch die Fachreferenten für a) seemännisch-technische Agenden und einschlägige administrative Belange b) Schiffsbauwesen c) Maschinenwesen d) Artillerie- und Waffenwesen. Diese Referenten haben direktes Vortragsrecht beim Vorstand der II. Ge- schäftsgruppe. Der Referent für seemännisch-technische Angelegenheiten nimmt in sämtliche bei der II. Geschäftsgruppe eintreffende Geschäftsstücke Einsicht und verteilt sie an die Fachreferenten. Er behandelt selbst alle rein militärisch-maritimen Agenden, Ausrüstimgsinventare und -reglements der Kriegsschiffe unter Berücksichtigung der Fortschritte im Seewesen, Pauschalien für den Materialverbrauch sowie Mobilisierungsangelegenheiten der II. Geschäftsgruppe. Er nimmt an allen wichtigen Verhandlungen der Geschäftsgruppe teil, wirkt bei der Zusammenstellung des Jahresbudgets der Gruppe und des Arbeitsprogrammes für das Seearsenal mit und bearbeitet Reglements, Instruktionen und Normen betreffend die Behandlung und Verwendung der Ausrüstungsgegenstände. Der Referent für Schiffsbau wesen ist zuständig für Schiffsbau, die ihn betreffenden Etablissements, das Gelderfordernis, ferner im Einvernehmen mit der 6. Abteilung für die Kontrolle der Verwendung dieser Mittel, die Materialbeschaffung, soweit diese nicht das Arsenal besorgt, und für die technisch-ökonomische Prüfung der diesbezüglichen Kontrakte. Ferner setzt der Referent für Schiffbauwesen den Arsenalsarbeiterstand fest, kontrolliert dessen Verwendung, behandelt Anträge betreffend die Ausbildung des höheren und niederen technischen Personales im Einvernehmen mit den übrigen technischen Referenten, hält alle Fahrzeuge bezüglich Zustand, Verwendung und geleisteter Dienste evident, prüft außerordentliche Materialanschaffungen oder Reparaturen in technischer Hinsicht, behandelt die jährlichen Bauanträge des Seearsenals und setzt unter Mitwirkung der anderen Fachreferenten das Generalarbeitsprogramm fest. Schließlich bearbeitet er vorgelegte Instruktionen und Vorschriften für die Erprobung des Materials und die Konservierung der Schiffe.