W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
7. Die Marinesektion unter Pöck und Sterneck
80 Der Referent für Maschinenwesen hat analoge Befugnisse bezüglich des Maschinenwesens, ebenso derjenige für Artillerie- und Waffen wesen, das auch Torpedo- und Seeminenwesen sowie elektrische Beleuchtung umfaßt. Diesen beiden Referenten wird ausdrücklich die Bedachtnahme auf technische Neuerungen und Vervollkommnung zur Pflicht gemacht. Zu den Agenden der 5. Abteilung ist die Überprüfung der Baumaterial- und Geräterechnungen sowie der Forstrechnungen und Gebäudeinventare samt deren Aufbewahrung hinzugekommen, ferner die Sorge für die Evidenthaltung des Planarchivs. In die Kompetenz der 6. Abteilung fällt nunmehr auch die Vormerkung über den Verbrauch des hydrographischen Amtes. Aufbewahrt werden nur die Kontrakte, die Akten kommen bloß zur Einsichtnahme. Bei Lizitationsausschreibungen werden die technischen Bedingungen vorher durch das Seearsenalskommando, das hydrographische Amt und die Abteilung 4 festgesetzt. Die 6. Abteilung besorgt ferner die diesbezügliche Korrespondenz mit den Militärattaches, verhandelt mit Eisenbahndirektionen, Schiffahrtsgesellschaften etc. wegen Tarifermäßigungen für Materialtransporte. Sie bewahrt die Nachweisungen des Arsenals über Vorräte, die noch keine bestimmte Widmung haben, auf, hält Kohlenvorräte evident und regt deren Ergänzung an, veranlaßt im Einvernehmen mit den Abteilungen 4 und VIII Zahlungen für Lieferungen und Arbeiten, sofern sie über die Marinesektion erfolgen und prüft diese Abrechnungen. Ferner überwacht sie die Verfassung der Preisbücher im Arsenal, teilt neue Preisverzeichnisse mit und hält die Preise evident. Weggefallen sind Verhandlungen über Pauschalien für Materialverbrauch, das Ausrüstungsreglement der Schiffe und administrative Angelegenheiten des Land- und Wasserbaues. Unter den Obliegenheiten der VII. Abteilung (Justiz) sind Ersatzverhandlungen bei Kollisionen und Havarien nicht mehr erwähnt, ebenso Disziplinarstrafen. Dafür sind Begnadigungen, Auslieferungen von Deserteuren, Publizierung von Urteilen, Legalisierungen für das Ausland, Prüfung der monatlichen Offiziersrapporte und Zusammenstellung der Quartalsausweise über Disziplinarstrafen der Mannschaft in ihren Kompetenzbereich getreten. • Bei der VIII. Abteilung ist die Führung des Grundbuches der Marine-Isolierten und Pensionisten weggefallen. Sie behandelt allgemein Organisation, Wirkungskreis und Geschäftsbetrieb des gesamten Kontrolls-, Verrechnungs-, Ver- buchungs- und Kassawesens und verhandelt mit dem gemeinsamen Obersten Rechnungshof. Von der 1. Abteilung übernimmt sie die Standesevidenz der Aktiv- und Reservegagisten und aller Marinepersonen im Ruhestand und außer Dienst, verfaßt die statistischen Nachweisungen und Pensionsgebührenentwürfe, prüft und bestätigt die Dienstzeit bei Pensionierung, hält die im Genuß von Gnadengaben und Tapferkeitsmedaillenzulagen stehenden ehemaligen Marinepersonen evident und besorgt die entsprechenden Erhebungen und Auskünfte. Von der 3. Abteilung übernimmt sie die Tax-, Stempel- und Steuerangelegenheiten. Die Vorstände der Präsidialkanzlei, Operationskanzlei, der beiden Geschäftsgruppen und der Abteilungen 1 und 2 sind Seestabsoffiziere, die VII. Abteilung leitet ein höherer Auditor, die Abteilungen 3, 6 und VIII Oberbeamte des Kommissariates und die 5. Abteilung der oberste Land- und Wasserbauingenieur oder ein Stabsoffizier des Geniestabes. Der Vorstand der 4. Abteilung ist ein Seestabsoffizier, der zugleich als Fachreferent in seemännisch-technischen Angelegenheiten und als Vertreter des Vorstandes der II. Geschäftsgruppe fungiert. Die technischen Fachreferenten sind voll verantwortlich, der Vorstand der 4. Abteilung jedoch dafür, daß der seemännische Standpunkt nicht übersehen wird. Sämtliche Vorstände und Referenten sind verpflichtet, den Fortschritt in allen Zweigen ihres Ressorts zu pflegen und den Bedürfnissen der Gegenwart und Zukunft durch geeignete Vorschläge rechtzeitig Rechnung zu tragen.