W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

7. Die Marinesektion unter Pöck und Sterneck

78 des Stellvertreters, die Einteilung der Flaggenoffiziere und die Ernennung des Präses des Marinetechnischen Komitées. Differenzen mit dem Kriegsminister bringt der letztere zur Kenntnis Seiner Majestät. Über Personalangelegenheiten der Auditore und anderer der Marine zugeteilter Personen des Heeres verhandelt der Chef der Marinesektion nunmehr direkt mit dem Reichskriegsministerium. Auch die Gagisten ohne Rangsklasse werden direkt vom Chef der Marinesektion ernannt, dagegen fällt die Erteilung der Bewilligung zu Versuchen und Erprobun­gen weg. Der Wirkungskreis des Stellvertreters ist jetzt genauer umschrieben. Über die Art der Erledigung wichtigerer Angelegenheiten muß er die Meinung des Chefs einholen. Er wird von allen organisatorischen Arbeiten und besonderen Vor- fallenheiten in Kenntnis gesetzt und führt bei zeitweiliger Abwesenheit des Chefs die gesamte Amtsleitung der Marinesektion, ebenso im Kriege die gesamte Admini- • stration. In der organischen Gliederung ist die Operationskanzlei sowie eine Marine­kassa zur Begleichung der bei der Zentralstelle zu leistenden Zahlungen hinzuge­kommen. Bei der Präsidialkanzlei fallen die der Operationskanzlei übertragenen Agenden weg. Dafür werden eigens aufgezählt: Angelegenheiten betreffend den militärischen Dienst und die Disziplin sowie die In- und Außerdienststellung von Schiffen, alle auf die handelspolitische Tätigkeit der Kriegsmarine bezüglichen Angelegenheiten und Verfügungen sowie die Sammlung und Verwertung der ent­sprechenden Missionsberichte, dann Verhandlungen und Korrespondenzen mit in- und ausländischen Militarattachésls), Verfassung, Evidenz und Korrektur der militärischen Reglements und Instruktionen unter Mitwirkung der Gruppen und Abteilungen, das Sanitätswesen außer administrativen Belangen, die meritorische Prüfung der Budgetpräliminarien des hydrographischen Amtes, die Redaktion der Begründungen für Voranschläge der Marine nach den von der Abteilung VIII gelieferten Zusammenstellungen und schließlich die Verfolgung und Beobachtung der auf die Kriegsmarine Bezug habenden Enunziationen der Tagespresse. Die Operationskanzlei erhält eigenes Protokoll, Expedit und Registratur. (Nur die Behördenbücher werden mit der Präsidialkanzlei gemeinsam geführt). Ihre Aufgaben sind: Verfügungen betreffend den operativen Dienst im Frieden und im Krieg, die taktische Ausbildung des Flottenpersonales im höheren Sinn, insbesondere Seetaktik, Signalwesen, Küstenbeobachtung, optische und elektrische Telegraphenstationen; ferner alle auf Mobilisierung, Kriegsbereitschaft und Schlag­fertigkeit der Kriegsmarine bezüglichen Normen, Mobilisierungselaborate, Evidenz des Flottenmateriales in Bezug auf seine Verwendbarkeit. Weiters obliegt ihr das Evidenzbüro, das Kundschafterwesen, die Gebarung mit dem Dispositionsfonds, das Marinezentralarchiv, Marinegeschichtsschreibung, Statistik und Zusammen­stellung des jährlichen Tätigkeitsberichtes der Kriegsmarine. Die Operationskanzlei überprüft die einlangenden Mobil isierungspläne unter Mitwirkung der Gruppen und Abteilungen, arbeitet die Ordre de bataille der Flotte für den Krieg aus, verfaßt Studien und Entwürfe über Aufgaben und Operationen in verschiedenen Kriegs­fällen, auch mit Rücksicht auf die Zusammenarbeit mit dem Heer, verfügt über die Verwendung der im Dienst stehenden Schiffe, Flottenabteilungen oder Eskadren, verfaßt die Instruktionen, behandelt und sammelt Reise- und Vorfallenheits- berichte, führt das Operationsjournal, verfaßt das Programm für taktische und militärische Übungen der Eskadren, hält die Vorräte an Munition, Maschinenbe­triebsmaterial, Proviant etc. evident und erteilt Weisungen an das Küstenbe­schreibungsbüro für die eigenen und fremden Küsten, bei letzteren, soweit sie für Aktionen der eigenen Flotte in Betracht kommen. Schließlich hält sie die in der Marinesektion befindlichen Landesbeschreibungselaborate evident.

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