W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
7. Die Marinesektion unter Pöck und Sterneck
73 Die Teilung der bisherigen 1. Abteilung in zwei Abteilungen war durch die Vermehrung der Geschäfte im Zuge der Auflassung der Truppen- und Flotteninspektion sowie des neuen Wehrgesetzes notwendig geworden. Für die nunmehr der 4. Abteilung übertragenen Geschäfte der früheren 5. wurde ihr ein eigener Artillerie-Ingenieur mit direktem Referat beim Gruppenehef zugeteilt. Beim Wirkungskreis der VIII. Abteilung wurde die kurz vorher erlassene Instruktion für die Rechnungsabteilungen der anweisenden Marinebehörden berücksichtigt. Am 15. September 1872 genehmigte der Kaiser das neue Statut, das mit Verordnungsblatt Nr. 25 vom 28. September verlautbart und mit 1. Jänner 1873 in Wirksamkeit gesetzt wurde. Die Änderungen sind im einzelnen: Beim Wirkungskreis des Chefs der Marinesektion kam die Bestimmung hinzu, daß er über Anordnung des allerhöchsten Kriegsherrn die Führung der ausgerüsteten Flotte zu übernehmen und sich überhaupt in regelmäßigen Perioden von ihrer Schlagfertigkeit, Leistungsfähigkeit und ihrem Zustand sowie vom Zustand aller Marineanstalten durch Inspizierung zu überzeugen habe. In Personalangelegenheiten erstattet er dem Kaiser Vorschläge betreffend Ernennung und Beförderung der Offiziere, Beamten ab VIII. Diätenklasse sowie des Marinepfarrers, dann bei Pensionierungen, Versetzungen in die Reserve oder außer Dienst bzw. Austritt bei Admiralen und Stabsoffizieren sowie Gleichgestellten, ebenso bei Urlaubsbewilligungen. Die Präsidialkanzlei hat im wesentlichen die bisherigen Obliegenheiten der Zentralkanzlei. Die Evidenz der Erfindungen bei ausländischen Flotten fällt jedoch weg. Neben der Redaktion des Verordnungsblattes besorgt sie, wie bereits 1869 verfügt worden war, die Vermittlung der durch die Tagespresse zur Veröffentlichung gelangenden Schriftstücke sowie die Drucklegung von Verordnungen, Reglements, Vorschriften etc. Ferner behandelt die Präsidialkanzlei Inspizierungsberichte über Schiffe oder Schiffsabteilungen und achtet allgemein auf die allseitige Ausbildung der Offiziere und Mannschaften in militärisch-dienstlicher und technisch-wissenschaftlicher Beziehung. Bei der I. Geschäftsgruppe kommt die Evidenz des Standes der Kriegsmarine außer Arsenalsarbeitern, die Lieferung der erforderlichen Daten für die Zusammenstellung des Marinebudgets und die Kenntnisnahme von den Verbuchungsresultaten hinzu, dafür wird die Verfassung des Präliminares nicht angeführt. Bei der 1. Abteilung fallen Mannschaftsangelegenheiten weg, doch bleiben Arsenalsmeister, Poliere, Bauaufseher und Marinediener; ebenso scheiden die Bestimmung der Truppendislokationen und die Kanzleiarbeiten aus. Die 2. Abteilung besorgt Mannschaftsangelegenheiten, vor allem Evidenz, Beförderungen ab Unterbootsmann, Musterungsrelationen, Aus-, Abrüstungs- und Übergabsprotokolle in militärischer Hinsicht, Dienstesprämien, Evidenz der für Marinedieneranstellung vorgemerkten Unteroffiziere. Ihr Vorstand ist gleichzeitig Kanzleidirektor der Marinesektion und überwacht den Kanzlei- und Manipulations- dienst im Einreichungsprotokoll, im Expedit und in der Registratur 6). Ihm ist das Marinedetachement Wien direkt unterstellt; außerdem bearbeitet der Vorstand der 2. Abteilung alle auf Instandhaltung und Überwachung des Gebäudes der Marinesektion bezüglichen Agenden.