W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
6. Die Neuorganisation der Marinesektion durch Tegetthoff
66 Betrieb Bezug haben. Diese beiden im vollsten Sinne verantwortlichen Gruppenleiter hätten dann wirklich die Möglichkeit, die Grundlagen für das Budget zu sammeln, die Gebarung zu überwachen und die erforderlichen Verbesserungen anzuregen. An sie habe sich die eingeschränkte 6. Abteilung für Rech- nungs- und Kontrollangelegenheiten anzuschließen, die nicht mehr in den aktiven Dienstbetrieb eingreifen müsse, sondern sich rein auf Überwachung und Leitung des Verrechnungs- und Kontrolldienstes konzentrieren könne. Die Zentralkanzlei solle mit ihrem bisherigen Wirkungskreis von den Gruppen gesondert verbleiben. Auf dieser Basis könne Tegetthoff dann die neue Geschäftsordnung ausarbeiten, wobei für den Augenblick nur die Ernennung eines Leiters der ersten (Personal) Gruppe erforderlich sei. Am 14. März 1868 genehmigte der Kaiser die in dem Vortrag dargelegten Prinzipien, ernannte Linienschiffskapitän Aurnhammer von Aurnstein zum Leiter der „Geschäftsgruppe“ für Personal- und Standesangelegenheiten — hier taucht erstmals der Begriff Geschäftsgruppe auf — und ordnete die Ausarbeitung einer Geschäftsordnung an. Mit Zirkular vom 26. März B) wurden die Grundzüge der Neuordnung den Abteilungsleitern der Marinesektion mit dem Auftrag mitgeteilt, die Details unter Zuhilfenahme des in der Zentral kanzlei ausgearbeiteten Entwurfes auszuarbeiten, um dann in einer Ratssitzung die provisorische Geschäftseinteilung festsetzen zu können. Nach diesem Entwurf trägt der Chef der Marinesektion dem Kaiser gegenüber die Verantwortung für die Schlagfertigkeit der Flotte und ist — im Gegensatz zu der späteren Fassung und auch der kaiserlichen Entschließung vom 25. Februar — den Delegationen in seiner Eigenschaft als Stellvertreter für die zweckentsprechende Gebarung verantwortlich. Da die Pflichten als Marinekommandant eine zeitweilige Abwesenheit bei Inspizierungen und überhaupt zur Aufrechterhaltung des nötigen Kontaktes mit dem aktiven Seedienst erforderlich machen, erhält der Chef der Marinesektion einen Stellvertreter mit dauerndem Amtssitz in Wien, der bei Abwesenheit des Chefs in dessen Namen und unter dessen Verantwortung den gesamten Dienst leitet, in wichtigen Angelegenheiten jedoch die Weisungen des Chefs einholt . Die Gliederung der Marinesektion umfaßt nach dem Entwurf die Zentralkanzlei (Verwendung des Flottenmaterials), die I. Geschäftsgruppe (Personalangelegenheiten einschließlich der Verwaltung der entsprechenden Budgetquote), die II. Geschäftsgruppe (Herstellung und Instandhaltung des gesamten Materials einschließlich Verwaltung der Budgetquote) und III. Geschäftsgruppe (Überwachung des Rechnungs- und» Kontrolldienstes, Hauptbuch). Als ÜbergangslÖ3ung solle die 1. Unterabteilung der gegenwärtigen 6. Abteilung der I. Geschäftsgruppe und die 2. der II. unter Ausscheidung der in der 6. Abteilung verbleibenden Agenden zugewiesen werden. Der oberste Grundsatz sollte Vereinfachung des Geschäftsganges und Reduzierung des „schreibenden, rechnenden und kontrollierenden“ Personals sein, um „dem großen Ganzen jene wohlfeile Regie zu geben, deren sich Privat-