W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
6. Die Neuorganisation der Marinesektion durch Tegetthoff
65 geschoben werden mußte und daß daher die Einwendungen der Militärkanzlei die Verbindung mit dem Kriegsministerium doch etwas enger gestalteten, als es Tegetthoff vorgeschlagen hatte. An die Stelle eines unaufhörlichen Experi- mentierens und Änderns, das in seiner Komplexität gelegentlich sogar den Zeitgenossen und Fachleuten nicht mehr voll verständlich gewesen war, trat nun eine ruhige, organische Entwicklung mit einer klaren, logisch durchdachten Ordnung. Selbst die gewaltige technische Entwicklung der Flotte am Vorabend des ersten Weltkrieges und dieser selbst machten nur Ergänzungen und Erweiterungen, aber keine grundsätzlichen Änderungen notwendig. Auch das schwierige Problem des Verhältnisses zwischen militärischer und administrativer Führung wurde erst knapp vor dem Weltkrieg wieder aufgeworfen. Die Prinzipien der notwendigen organisatorischen Änderungen in der Marinesektion legte Tegetthoff dem Kaiser bereits am 12. März 1868 in einem ausführlichen Vortrag dar7). Als Grundfehler der bisherigen Organisation erscheine ihm der Wirkungskreis der 6. Abteilung, welcher weit über die Funktionen einer kriegskommissariatischen Gruppe hinausgehe. Der Material- und Arbeitsaufwand für Schiffsbau, Maschinenbau und Artillerie könne nämlich nur von einem technisch ausgebildeten Personal bearbeitet werden; daher war selbst in der bisherigen G 3Schäftsordnung für diese Belange die Herstellung des Einvernehmens mit dem Leiter des technischen Wesens vorgeschrieben. Daraus ergebe sich jedoch ein recht umständliches Verfahren und die logische Teilung der Verantwortlichkeit. Die gegenwärtige Ordnung sei dem Ziele einer übersichtlichen und klaren Geld- und Materialgebarung direkt abträglich 8). Ein weiterer Mangel sei die Aufteilung der Personalangelegenheiten auf alle Abteilungen, je nachdem, ob es sich um Offiziere, Beamte, Ingenieure etc. handelt. Man solle daher alle Personalia der 1. Abteilung übertragen, womit die technischen Abteilungen entlastet würden und ein einheitliches Vorgehen gesichert erscheine. Für die Bearbeitung der auf das Personal entfallenden Budgetquote gelte das gleiche wie für den Materialaufwand; auch hier sei der Grundsatz falsch, daß alles, was Geld kostet, in das Ressort des Kriegskommissariates gehöre. Aus diesen Gründen wäre es eine bedeutende Vereinfachung des Geschäftsganges, wenn die Leitung der Marine entsprechend den beiden Hauptfaktoren, nämlich technisches Wesen und Personalien, in zwei Hauptgruppen geteilt würde. Die erste Gruppe unter der Leitung eines höheren Seestabsoffiziers müßte die Abteilungen für Personal sowie Standesangelegenheiten und damit die Leitung des gesamten Personales außer der Kommandantenbestimmung umfassen, dazu die direkte Einflußnahme auf allp gegenwärtig in den Bereich der 6. Abteilung fallenden Agenden betreffend den Geldbedarf für das Personal. Dem Leiter der zweiten Gruppe obläge dann die Bestellung und Instandhaltung des Flottenmateriales, die Obsorge für Seetüchtigkeit und Ausrüstung, für die Leistungsfähigkeit der Etablissements, aber auch die bisher der 6. Abteilung zugewiesenen Angelegenheiten, soweit sie auf den technisch-ökonomischen W a g n e r, Die obersten Behörden. 5