W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

Vorwort

Vorwort Bei der Bestandsaufnahme und Neuordnung des Marinearchivs erwies sich das Fehlen behördengeschichtlicher Arbeiten als großer Mangel. Die recht spärliche Literatur über die Kriegsmarine Österreich-Ungarns geht meist auf diese Fragestellung nicht oder nur recht flüchtig ein. Die großangelegte „Ge­schichte der k. u. k. Kriegsmarine“, die noch in der Monarchie begonnen wurde, blieb leider fragmentarisch; und aus dem von mir behandleten Zeitraum ist lediglich der Band von Josef Fleischer über das Jahr 1866 (Wien 1906) erschie­nen, ein kriegsgeschichtlich zweifellos sehr bedeutsames, behördengeschichtlich jedoch uninteressantes Jahr. Das Werk von Hans Hugo Sokol „Österreich- Ungarns Seekrieg 1914—18“ (Zürich—Leipzig—Wien 1933) geht gleichfalls auf derartige Probleme nicht ein. Egon Cäsar Conte Cortis Buch „Maximilian und Charlotte von Mexiko“ (Zürich 1924) läßt die so bedeutsame Tätigkeit seines Titelhelden als Oberkommandant der Kriegsmarine fast unberück­sichtigt und selbst die Monographien über Tegetthoff von Peter Handel- Mazetti/Hans Hugo Sokol (Linz 1952) und von Ulrich Schöndorfer (Wien 1958) bieten nur kurze Hinweise. Da sich auch aus den verschiedenen Statuten und Verordnungsblättern nur ein eher dürftiges Gerüst gewinnen ließ, entschloß ich mich zur Durch­arbeitung des reichen Aktenmaterials im Marinearchiv. Die intensive Aus­einandersetzung mit den Qellen zeigte immer mehr die große Bedeutung der Behördengeschichte sowohl für das tiefere Verständnis der Entwicklung der österreichischen Kriegsmarine, als auch rein prinzipiell für maritime Organi­sation schlechthin. Überdies traten immer wieder enge Zusammenhänge sowohl mit dem Heer als auch mit dem gesamten Staatsmechanismus der Monarchie zutage. Aus dem Rahmen des Heeres mußte sich die Kriegsmarine überhaupt erst herauslösen und bis zum Ende der Monarchie, ja selbst noch in der Zeit der Liquidierung, sind Verbindungen und Auseinandersetzungen mit der Armee und ihren Behörden eine ständig wiederkehrende und entwicklungsgeschicht­lich bedeutsame Erscheinung. Wenige Jahre nach der Lösung vom Heer zeigte sich eine höchst intensive Einwirkung des noch jungen Verfassungs­lebens auf die Marineorganisation, die — anfangs noch recht umstrittene und unklare — Ministerverantwortlichkeit war ein recht gewichtiges Argument zur Einrichtung eines Marineministeriums. Die komplizierte Struktur der Doppelmonarchie nach dem Ausgleich mit Ungarn war einer der Hauptfaktoren, der bis zuletzt die Schaffung eines neuen Marineministeriums verhinderte und zu der Notlösung einer formell dem Kriegsministerium untergeordneten

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