W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

4. Die Schaffung des Marineministeriums

48 Die 6. Abteilung besteht aus zwei Unterabteilungen: a) Unterabteilung für Geldgebarung, Ausrüstung der Truppen, Pensions- und Gebührenangelegenheiten, Bauwesen in administrativer Hinsicht, Quartiere, Invalidenhäuser, Rechnungswesen, Stabsstockhäuser, Stiftungen, Wohl­tätigkeit, ökonomische und Rechnungsangelegenheiten der Unterrichts­anstalten, Budgetevidenz. b) Unterabteilung für ökonomische Geschäfte betreffend Materialsankauf, -gebarung und -Verrechnung, sowie das niedere Arbeitspersonal, jeweils in en­gem Einvernehmen mit den technischen Abteilungen. Überdies verhandelt sie mit dem Finanz- und dem Kriegsministerium wegen Bezuges von Schiff­bauholz aus ärarischen Waldungen. Dem Kanzleidirektor obliegt die Leitung und Überwachung von Einrei­chungsprotokoll, Expedit, Registratur, ferner Kanzleispesen und Hausverwaltung. Die mit Präsidiale oder mit der persönlichen Adresse des Ministers bzw. seines Stellvertreters bezeichneten sowie besonders wichtige oder geheime Sendungen gehen uneröffnet an die Zentralkanzlei. Die übrigen Akten teilt der Kanzleidirektor den Abteilungen zu. An Büchern mußte u. a. das allgemeine Protokoll, ein Elench für jede Abteilung und Proprienregister geführt werden. Die eben besprochene Organisation des Marineministeriums blieb im wesentlichen unverändert bestehen, solange Ferdinand Max das Marine­kommando leitete. Nur die 2. Abteilung wurde gelegentlich der Ruhestands­versetzung des Marinearztes Dr. Patay mit 10. Oktober 1863 aufgelöst63). Künftighin verblieb der jeweilige oberste Marinearzt beim Marinekommando und leitete von dort aus den Sanitätsdienst der Marine als Referent. Nur die Ergänzung und Beförderung des ärztlichen Personales mußte dem Ministerium vorgelegt werden, das diese Agenden in der Zentralkanzlei bearbeitete, soweit sie nicht dem Kaiser Vorbehalten waren.

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