W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

4. Die Schaffung des Marineministeriums

44 technischen Agenden der Abteilung für Materialwesen sollten allmählich an die technischen Abteilungen übergehen. Der Forstintendant werde dem Hafenadmiralat Triest zugeteilt . Für das Marinekommando beantrage er im Einverständnis mit dem Erzherzog einen Adjutanten für technische und einen für Präsidial- und Militärangelegenheiten, einen Justizreferenten für die Geschäfte der bisherigen 2. Abteilung der I. Sektion des Marinekommandos außer der Zivilrechtspflege, die an das Marineauditorat des Triester Hafenadmiralats übergehen, dann ein Evidenzbüro, ein Kanzell und ein Marinetruppeninspektorat. Als ad latus solle nur von Fall zu Fall vom Marinekonimandanten ein disponibler Offizier bestimmt werden. Der Hafenadmiral von Triest könne dies jedoch nicht be­sorgen, da ihm sonst Überwachung und Ausführung zugleich zukäme und er überdies durch die großen Bauten auf Privatwerften reichlich in Anspruch genommen sei. Aufgabe des Evidenzbüros sei die Evidenthaltung der fremden Marinen samt deren technischen und wissenschaftlichen Fortschritten, die Leitung des geheimen Agentenwesens und die Führung der Zeitungskorres­pondenz. Die gegenwärtig dem Marineoberkommando unterstehende vereinigte Marinekriegskassa und .Kriegskassa in Triest solle bezüglich der Gebarung mit der Marinedotation direkt dem Marineministerium, bezüglich der Agenden als Kriegskassa wie bisher dem Landesgeneralkommando Udine unterstehen. Für ihre Kontrolle und sonstige auf die Kassa bezügliche Amtshandlungen könne man einen frei werdenden Oberkriegskommissär exponieren, der auch das Kommissariat der ausgerüsteten Fahrzeuge und der Isolierten übernehme. Ebenso werde das Marinesuperiorat nach Triest exponiert. Überdies solle dem Marinekommando ein Materialgebarungskontrollamt beigegeben werden, wie es bereits Graf Wickenburg am 20. Juli angeregt und Ferdinand Max am 18. September im Prinzip gebilligt hatte 44). Dieses Amt sei durch Umgestal­tung bzw. Reaktivierung der Liquidierungskommission zu bilden. Ferner solle man das Transitomagazin mit dem Ausrüstungsmagazin in Triest und die Stelle des Arsenalskommandanten in Pola mit derjenigen des Hafenadmirals vereinigen, der nunmehr die Funktionen des Festungskommandanten nicht mehr ausübe. Am gleichen Tag legte Burger einen Vortrag betreffend die Abteilung für die Handelsmarine sowie einen Antrag auf Verschiebung des Beginnes der Wirksamkeit des neuen Ministeriums und seiner Amtsübernahme vor 4S). Die Anträge wurden im Ministerrat vom 5. November 1862 46) diskutiert. Umstritten war dabei das Ernennungsrecht des Personales der Lehranstalten, wobei sich die Mehrheit gegen den Vorschlag Burgers aussprach, dieses Recht dem Marinekommandanten zu überlassen. Die übrigen Änderungsvorschläge des Marineministers wurden angenommen. Demnach hatten die Bestimmungen über Seebereitschaft der Schiffe auf Antrag des Marinekommandos durch das Ministerium zu erfolgen, während im Falle unvorhergesehener Erfordernisse das Marinekommando die Wahl des Schiffes trifft . Gelegentlich der Bestimmung

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