W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
4. Die Schaffung des Marineministeriums
43 überliefert ist40). Aufgabe des Marinekommandanten sei die aktive Leitung des eigentlichen Kriegs-Seewesens, die Führung der Flotte, Inspektion des schwimmenden und festen Gutes, die militärische Jurisdiktion sowie das Recht, der Regierung maritime Vorschläge und Verbesserungen zu unterbreiten. Für diese Aufgaben genüge ein kleiner Kreis von Männern. Weiter legte der Erzherzog in dem Leitfaden die Fehler und Schwächen der Administration rücksichtslos dar. Die Trennung der Verwaltung von der Kontrolle, eine Revision der Verordnungen, Verminderung der Beamten, geregeltes Gebührenwesen, genaue Inventare sowie Materialverwaltung durch die technischen Abteilungen — ein bereits 1860/61 durch Ziemssen und Tegetthoff vertretener Wunsch — waren die Hauptpunkte seiner weiteren Ausführungen. Ferner riet Ferdinand Max, das „nicht mehr zu desinficirende“ Arsenal in Venedig mit seinen „unehrlichen Gepflogenheiten“ gänzlich aufzulassen, dafür aber Pola auszubauen. Auch die Schaffung einer Panzerflotte und viele andere maritimen Fragen fanden Erörterung. Bereits am 20. September 1862 sandte Burger seinen Entwurf an den Erzherzog und am 23. an den Finanzminister zur Stellungnahme 41). Plener antwortete am 5., 6. und 11. Oktober42). Neben rein finanziellen Fragen regte er die Zuteilung eines Buchhaltungsbeamten an das Materialgebarungskontroll- amt, ferner die Vereinigung der Stelle des Vertreters des Marinekommandanten mit derjenigen des Hafenadmiralats Triest und Einverleibung des letzteren in das Marinekommando an. Nach dieser Fühlungnahme erstattete der neue Marineminister am 22. Oktober 1862 dem Kaiser Vortrag 43). Als Grundlage dienten hiebei die noch nicht in Wirksamkeit getretenen Verfügungen der Entschließung vom 27. Juli sowie die Bemerkungen Pleners. Burger beantragte in Abänderung der bisherigen Pläne, das Ernennungsrecht des Personals der Lehranstalten von der VII. Diätenklasse abwärts dem Marinekommandanten statt dem Ministerium zu übertragen. Da die bisher vorgesehene Einteilung des Ministeriums in Sektionen, Departements und Abteilungen von derjenigen bei anderen Ministerien einschließlich des Kriegsministeriums abweiche und den direkten Verkehr mit den Fachleuten der Unterabteilungen durch Zwischenschaltung der Departementsvorstände erschwere, beantrage er im Einvernehmen mit Erzherzog Ferdinand Max und im Einklang mit den Bemerkungen des Finanzministers eine einfachere Gliederung mit einem Stellvertreter, einem Leiter des technischen- und Ausrüstungswesens sowie der Abteilungen 3—5, einer Marinezentralkanzlei für Präsidialia und die Leitung der 1. und 2. Abteilung. Die Unterabteilungen für Ausrüstungs-, Maschinen- und Materialwesen sowie die Präsidialkanzlei hätten zu entfallen; das Ausrüstungswesen solle der Leiter des technischen Wesens besorgen, das Maschinenwesen mit dem Schiffsbau vereinigt werden, wie es auch bei anderen Marinen üblich sei, der Maschineninspektor könne dann dem Hafenadmiralat Triest zugeteilt werden, wo er seinen praktischen Obliegenheiten besser als in Wien nach- kommen könne. Die beiden Verwaltungsabteilungen seien zu vereinigen, die