W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
4. Die Schaffung des Marineministeriums
37 ferner sei es notwendig, daß Parién der Konduitelisten an das Ministerium gesendet werden. Bezüglich der Bildungsanstalten müsse dem Kommandanten die Beaufsichtigung, nicht aber die Leitung übertragen werden, da letztere auch administrative Belange umfasse. Eine längere Debatte ergab sich über die Form des Dienstverkehres mit dem Ministerium, wobei man sich einigte, nur den Verkehr mit dem Marinekommando, nicht mit dem Kommandanten persönlich, zu normieren, zumal das Kriegsministerium ohne Rücksicht auf etwaige Zugehörigkeit zum Erzhaus mit Korps- und Branchekommandanten durch Reskripte und Erlässe verkehrte. Ferner sollten dem Marinekommandanten durch das Ministerium alle militärischen und die wichtigeren technischen und administrativen Verfügungen an Unterbehörden mitgeteilt werden. Beim Wirkungskreis des Ministeriums ergaben sich keine wesentlichen Änderungen über die von der Kommission vorgeschlagenen hinaus. Bezüglich Urlaubserteilung und Pensionierungen wollte man dem Ministerium eine gewisse Selbständigkeit wahren. Den Personalstand möge Wickenburg mit dem Finanzminister von Plener vereinbaren. Angesichts dieser intensiven Verhandlungs- und Beratungstätigkeit erscheinen die dauernden Vorwürfe des Erzherzogs, man verschleppe die Organisierungsfrage immerzu, doch als zumindest reichlich übertrieben. In seiner Ungeduld hatte Ferdinand Max anläßlich des Kaiserbesuches in Venedig mündlich und am 30. März schriftlich bei Franz Joseph interveniert und die Schädlichkeit des Provisoriums in Anbetracht der Weltlage betont 28). Für Reibungen mit Graf Wickenburg gaben die Budgetdebatten und das Tadelsvotum der Reichsratskommission reichlich Nahrung. Das Verhalten des Ministers in dieser Zeit wird in der Amtsgeschichte aufs heftigste kritisiert. Überdies hätte Wickenburg die Organe der Marine fast nie zum Referat zugelassen. Sei dem wie immer, jedenfalls legte der Marineminister am 3. April 1862 in entsprechend abgeänderter Form seinen Vortrag vom 4. März neuerlich dem Kaiser vor 29). Abschließend nahm er noch ausführlich zu einem ihm vom Finanzminister von Plener zugegangenen Separatvotum Stellung, in dem dieser einige Gebühren beanstandet, ferner genaue Kostenangaben auch für das untergeordnete Personal verlangt, die Gliederung mit 3 Vorständen und darüber einem Sektionschef als zu kostspielig und das Präsidialbüro als überflüssig bezeichnet hatte. Im II. Departement könne man Schiffsbau, Schiffsausrüstung und Maschinen vereinigen, ebenso die beiden administrativen Departements der III. Hauptabteilung. Überdies müsse das genaue Erfordernis für das Marinekommando berechnet werden. Wickenburg widerlegt die Einwände und erklärt sich bereit, später genauere Berechnungen vorzulegen, deren Ausarbeitung jedoch einige Zeit brauchen würde. Interessant ist, daß bei Besprechung der Unterabteilung für Schiffsausrüstung darauf Bezug genommen wird, daß Breisach eine solche nach den gewonnenen Erfahrungen als sehr wünschenswert und notwendig bezeichnet habe. Tegetthoff hatte ihre Neueinrichtung schon in seinem Referat vom Dezember 1861 gefordert.