W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
4. Die Schaffung des Marineministeriums
34 Ferdinand Max eine „wohlorganisierte mit reichen technischen Kräften ausgestattete Verwaltung zur Verfügung stellen“, die es dem Minister ermögliche, seine „fruchtbare Thätigkeit den höheren Fragen, die der Lösung harren, zuwenden zu können.“ Für die Übergangszeit bot er an, Wickenburg möge sich ganz vertraulich und privatim bei ihm freundschaftlichen Rat holen. Die innere Organisation des Ministeriums solle er nur nach seinen eigenen Ansichten durchführen. Der Marine-Amtsgeschichte zufolge zeigte jedoch Wickenburg gleich in seinen ersten Verfügungen „ein so unmännliches Schwanken, ein Haschen nach der Gunst extremer Faktionen, eine auf Verschmelzung des Marine- und Handelsministeriums abzielende zerstörende Thätigkeit“, daß Ferdinand Max aus Besorgnis um die Zukunft des maritimen Prinzips den Kaiser bat, dem Minister aufzutragen, die ersten Organisationsarbeiten mit ihm gemeinschaftlich zu beraten. Der Kaiser griff offenbar in diese Streitigkeiten nicht ein. Wickenburg brach — wiederum laut Amtsgeschichte — den Verkehr mit dem Marinekommandanten ab, verwahrte sich gegen die Dienste des Sektionschefs Breisach und berief am 19. Februar 1862 eine Beratung ein, an der der Stellvertreter des Kriegsministers Feldmarschall-Leutnant Freiherr von Mertens, Sektionschef Linienschiffskapitän Breisach, die pensionierten Generalkriegskommissäre von Hofmann und von Petrich, Sektionsrat Ritter von Malyvevanovich und der Vorstand des Militärgeneralrechnungsdepartements von Schultner teil- nahmen 2ä). Als Grundlage dienten zwei Entwürfe des Sektionsrates von Maly für die Wirkungskreise des Marineministeriums und des Kommandanten der Kriegsmarine. Wegen des von seiten Breisachs betonten Wunsches des Erzherzogs, sich auf die taktischen Belange zu beschränken, wurde die Absicht, das Marinekommando als zweite Instanz auch mit administrativen und ökonomischen Agenden zu betrauen, fallen gelassen und die Hafenadmiralate in Pola, Trie3t und Venedig direkt dem Ministerium unterstellt, zumal in dem kaiserlichen Handschreiben kein Anhaltspunkt für den Bestand eines eigenen Marinekommandos als Mittelbehörde gegeben sei. Die künftige Stellung der Hafenadmiralate sollte derjenigen der Generalkommanden gegenüber dem Kriegsministerium und dem Armeekommandanten entsprechen. Die übrigen Änderungsvorschläge betrafen das Vorschlagsrecht für Auszeichnungen, das Ernennungsrecht und finanzielle Fragen. Betreffend den Wirkungskreis des Marinekommandanten stand die Gerichtsherrlichkeit und — auf Wunsch des Erzherzogs — die Einbeziehung der Leitung der Bildungsanstalten einschließlich der hydrographischen Anstalt zur Debatte. Für die Organisation des Ministeriums schlug Breisach die bisherige Gliederung des Marineoberkommandos in drei Sektionen vor. Eine Anregung Malys, zwei administrative Departements zu schaffen, fand keine Zustimmung. Für Präsidialia behielt sich Wickenburg eine gesonderte Regelung vor. Für die in der Amtsgeschichte erhobenen Vorwürfe, der Minister habe die ganze Geschäftsordnung umstoßen, das bisherige Personal durch dasjenige