W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

4. Die Schaffung des Marineministeriums

4. Dic Schaffung des Marineministeriums. Nunmehr brachten die Änderungen in der gesamten Staatsverwaltung auch die Marine in engeren Zusammenhang mit den übrigen Zentralstellen der Monarchie. Als Franz Joseph am 4. Februar 1861 den Grafen Rechberg über dessen Wunsch, sich den Agenden als Minister des kaiserlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten ganz widmen zu können, von der Stelle eines Ministerpräsidenten enthob und neben anderen Ernennungen sowie organisatorischen Verfügungen den Erzherzog Rainer mit dem Minister­präsidium und den Geschäften des Ministerrates betraute, genehmigte er gleichzeitig eine Instruktion für das Gesamtministerium, um die Beziehungen zwischen dem Erzherzog und den Ministern sowie den Chefs der Zentral­stellen zu regeln und an feste Normen zu binden 1). Dieser Instruktion zufolge konnte der Ministerpräsident von allem Kennt­nis verlangen, was in den Ministerien und Zentralstellen vorgeht. Deren Chefs mußten ihm die zur Beratung in der Ministerkonferenz vorbereiteten Geschäftsstücke vorlegen, ja selbst Vorträge an Seine Majestät zur Vidierung und Weiterleitung übergeben, wobei der Ministerpräsident befugt war, Ände­rungen zu verlangen. Auch alle Erlässe des Kaisers an die Minister und Chefs der Zentralstellen liefen über das Ministerpräsidium. Ausgenommen waren lediglich für das Ministerium des Äußeren rein diplomatische Angelegenheiten, für das Kriegsministerium und Marineoberkommando Truppen- und Schiffs­dispositionen sowie Personalangelegenheiten, doch mußten wichtigere Truppen- und Schiffsdispositionen dem Ministerpräsidenten mitgeteilt werden. In der Marinekanzlei erregte die neue Instruktion große Aufregung, wie ein Schreiben des Linienschiffskapitäns Breisach an den Erzherzog Ferdinand Max vom 5. Februar zeigt 2). Breisach befürchtete nicht nur eine Verzögerung des Geschäftsganges, sondern auch eine Einflußnahme der Unterbeamten des Ministerpräsidenten. Am 11. antwortete Ferdinand Max, er habe die ent­sprechenden Verfügungen getroffen und verkenne nicht die Mehrbelastung Breisachs, doch werde er bald nach Wien kommen und „alsdann in dieser Richtung das Weitere“ veranlassen. Noch viel einschneidender wirkten sich die Wandlungen im Staatsgefüge Österreichs dadurch auf die Marine aus, daß der Erzherzog-Marineoberkom- mandant nach dem Februarpatent die Ministerverantwortlichkeit als zumindest de facto bestehend betrachtete und daher die Schaffung eines Marinemini­steriums, an dessen Spitze aber unmöglich ein kaiserlicher Prinz stehen könne, für unausweichlich hielt3).

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