W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

4. Die Schaffung des Marineministeriums

29 Er verfaßte im März 1861 in Lacroma einen „Vorschlag zur Organisierung des österreichischen Seewesens“ 4), mit dem er das gesamte maritime Element in ein festes System zusammenfassen und eine kräftige, einheitliche Vertretung im Zentrum bewirken wollte. Der Marineminister solle die alleinige Verant­wortlichkeit für die gesamte Geld- und Materialgebarung tragen. Da der wichtigere Teil des Seewesens im Staate aus dem bürgerlichen Element ent­springe, sei für diesen Posten prinzipiell eine Person des Zivilstandes wün­schenswert. Wenn man sich an die heftigen Bedenken erinnert, welche der Plan einer Unterstellung der Handelsmarine unter militärische Leitung bereits im Budgetausschuß 1860 erregt hatte, so scheint dieser Punkt des neuen Vor­schlages abgesehen vom Sachlichen auch als taktisch geschickter Schachzug. Fast gleichzeitig verfaßte Ferdinand Max einen Vortrag über das Extra­ordinarium für die Kriegsmarine, den er persönlich dem Herrenhaus vortragen wollte, während im Abgeordnetenhaus sein Stellvertreter diese Aufgabe zu übernehmen hätte 5). Angesichts der notwendigen Umstellung auf Panzer­schiffe, die auch in Italien mit großer Energie bereits in die Wege geleitet worden sei, müsse für die nächsten Jahre ein außerordentlicher Zuschuß zum Marinebudget gewährt werden. Er betrachte dies als sein Vermächtnis an die Marine und den letzten Akt einer direkten Apellation an den Opfermut der Reichsvertretung. Am 17. April verließ der Erzherzog Miramar, um noch vor Beginn der feierlichen Reichsratseröffnung die Regierung zu bewegen, ihn durch Schaffung eines Ministeriums seiner für unhaltbar betrachteten Stellung zu entheben. Nachdem er vom Kaiser, dem er unverzüglich sein neues Organisationsstatut vorlegte, die Erlaubnis erwirkt hatte, in Privatkonferenzen mit den Ministern zu verhandeln, trat er mit Rechberg, Schmerling und Plener 6) in Verbindung und fand ungeteilte Zustimmung; nur die Dringlichkeit wollte man nicht anerkennen, zumal die Minister sich weder über das Prinzip der Minister­verantwortlichkeit, noch über die Vorlage des Budgets im Klaren waren. Schmerling vertrat die Ansicht, daß organisatorische Fragen in den Kompetenz­bereich der Exekutive fallen und nur insoferne sie eine Erhöhung des Auf­wandes mit sich bringen oder Änderungen der bestehenden Gesetze erfordern, vor das Forum des Reichsrates gehören. Da in diesen Verhandlungen kein klares Ergebnis erzielt werden konnte, bat Ferdinand Max in einem Vortrag vom 16. Mai 1861 7) den Kaiser um Enthebung vom Posten des Marineoberkommandanten, der ja nach der Neuordnung wegfallen müsse. Er sei jedoch bereit, bis zur Beschlußfassung durch Seine Majestät die Geschäfte provisorisch weiterzuführen. Sowohl dieser Vortrag als auch weitere Verhandlungen mit den Ministern, ja sogar der am 14. Juni vorgelegte Entwurf eines Handbilettes, das die Einsetzung einer gemischten Kommission zur Beratung der prinzipiell genehmigten Neuorgani­sation verfügte, blieben ohne Erfolg. Im Sommer und Herbst des Jahres 1861 stand die Frage des Extra- ordinariums im Vordergrund, das man zunächst mit Hilfe des § 13 durchzu-

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