W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
3. Der Krieg von 1859 und seine organisatorischen Auswirkungen
24 kanzlei wäre dann überflüssig. Wie der Erzherzog angedeutet habe, solle die Gliederung in drei Departements erfolgen, ferner sei ein Stellvertreter (ad latus) des obersten Chefs zu bestimmen, doch könne der letztere Posten ebenso wie derjenige des technischen Referates erst später besetzt werden. Cozzer dagegen hielt den technischen Referenten für unumgänglich notwendig. Für das Marineoberkommando, das seinen Sitz in Triest haben solle, bis in Pola die nötigen Lokalitäten beschafft und die Frage des Verhältnisses zum Festungskommandanten im Kriegsfälle geklärt seien, schlug man die Beibehaltung der Sektionen vor. Besonders die Belassung der technischen Sektion sei wichtig. Nur solle das Justiz-Departement wie früher als Abteilung der I. Sektion errichtet und dafür die Justizabteilungen der Hafenadmiralate aufgelassen werden. Cozzer widersprach der Beibehaltung der Sektionen und schlug sieben Abteilungen vor (1. Präsidiale und Militärisches, 2. Schiffsbauten, 3. Artillerie und Maschinenwesen, 4. Landbauten, 5. Kommissariat, 6. Ökonomisches Referat, 7. Justiz). Auch bei den Anträgen betreffend die Erweiterung des Wirkungskreises der Hafenadmiralate und Seebezirkskommanden wich Cozzers Ansicht in einigen Punkten von den übrigen Kommissionsmitgliedern ab. Der Generalintendant hielt überdies eine gründliche Neufassung des eigentlichen Statutes auf Grund der verschiedenen Wirkungskreise für notwendig. Ferdinan Max stellte nun aus den zwei abweichenden Meinungen einen mit 21. Juni 1860 datierten Vortrag an den Kaiser zusammen 31). Für die Zeit, in der er die administrative und die maritim-militärische Leitung der Kriegsmarine vereinige, solle die dritte Instanz in Triest verbleiben. Diese Äußerung gibt einen weiteren Hinweis für die Vermutung, die Organisierungsentwürfe seien bereits in Hinblick auf eine spätere Vereinigung des ganzen Seewesens konzipiert. Denn 1862 wurde das Marineministerium wohl nach Wien verlegt, aber Ferdinand Max behielt die maritim-militärische Leitung als Marinekommandant mit Amtssitz an der Küste bei. Weiter führte der Erzherzog in seinem Vortrag aus, die Stelle eines ad latus sei erst bei größerer Entwicklung der Marine und häufiger Abwesenheit des Oberkommandanten erforderlich. Neben den drei Referaten, von denen das technische zunächst mit dem militärischen vereinigt sein könne, wird nun doch wieder ein Auditor zur Beratung in judiziellen Gegenständen vorgeschlagen. Solange diese Behörde in Triest sei, müsse die Marinekanzlei weiterbestehen. Als zweite Instanz wäre das Marinekommando in seinem früheren Wirkungskreise zu errichten, bestehend aus der militärischen I. Sektion mit Präsidialkanzlei, Adjutantur, Abteilung 1 (Militärreferat), Abteilung 2 (Sanität) sowie mit dem Marinesuperiorat und der Kanzleidirektion als Hilfsorganen; dann aus der technischen II. Sektion mit den Abteilungen 1 (Schiffsbauwesen), 2 (Marineartillerie), 3 (Land- und Wasserbau) und 4 (Dampfmaschinen). Die maritim-wissenschaftliche Abteilung könne man auflassen. Die administrative III. Sektion soll aus den Abteilungen 1 (Kommissariatswesen) und 2 (Materialverwaltung) bestehen, das Justizwesen eine eigene Abteilung bilden. Direkt zu unterstellen sind dem Marinekommando das Kommissariat der ausgerüsteten Fahrzeuge und der Isolierten sowie die