W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
10. Der Weltkrieg
113 ten 31). Für die Zeit der Abwesenheit Njegovans von Wien führte Kontre- admiral Rodler als Stellvertreter die Amtsgeschäfte der Marinesektion 32). Im Gefolge der Vorgänge auf der Kreuzerflottille in der Bocche di Cattaro zu Beginn des Jahres 1918 erhielt Njegovan am 27. Februar die kurze Mitteilung, Seine Majestät wolle den Oberbefehl über die Flotte selbst übernehmen und deren Führung einem jungen Admiral anvertrauen. Njegovan möge bekanntgeben, ob seine Übernahme in den Ruhestand als auf eigene Bitte erfolgt stilisiert werden könne 33). Der Admiral bat daraufhin telegraphisch um Versetzung in den Ruhestand, was mit allerhöchstem Befehlsschreiben vom 27. Februar zusammen mit der Enthebung vom Flottenkommando bekanntgegeben wurde 34). Als Nachfolger ernannte Karl den Linienschiffskapitän Horthy unter gleichzeitiger Beförderung zum Kontreadmiral. Chef der Marinesektion wurde Kontreadmiral Holub, außerdem Vizeadmiral Keil zur allerhöchsten Disposition gestellt. Diese neuerliche Trennung des Flottenkommandos von der Marinesektion hatte jedoch wieder keine sachlichen Gründe, sondern erfolgte einfach deshalb, weil Horthy der rangjüngste Admiral war und im anderen Fall alle älteren Admirale zurückgesetzt worden wären 35). Ein Flottenbefehl des Kaisers vom 27. Februar 1918 suchte den Wirkungskreis dieser drei Admirale abzugrenzen 36). Danach erhält der zur allerhöchsten Disposition gestellte Admiral, für den am 1. März die Bezeichnung „Admiral zur Disposition des allerhöchsten Oberbefehls“ eingeführt wurde 37), einen Personaladjutanten und hat von Seiner Majestät alle Befehle für die Kriegsmarine und Flotte einzuholen sowie für deren Durchführung Sorge zu tragen. Über Befehl nimmt er Inspizierungen aller Flotten- und Marineteile vor und stellt dem Kaiser im Einvernehmen mit dem Chef der Marinesektion und dem Flottenkommandanten Anträge über wichtigere Personalfragen. Der Chef der Marinesektion übt seine Funktionen im Sinne des Statutes aus und stellt seine Anträge an Seine Majestät entweder durch den Admiral zur Disposition oder nach mit diesem gepflogenem Einvernehmen direkt. Militärisch unterstehen ihm alle Ämter und Kommanden der Kriegsmarine, welche nicht direkt dem Flottenkommandanten unterstellt sind. Der Flottenkommandant ist dem Kaiser unmittelbar unterstellt, ihm obliegt die operative Führung der Flotte, 'auf deren Ausbildung und Schlagfertigkeit er zu achten hat. Für größere Operationen ist er an die Genehmigung Seiner Majestät gebunden, in Personalfragen, die nicht dem Kaiser Vorbehalten sind, hat er mit der Marinesektiön das Einvernehmen zu pflegen. Die schwierige Festlegung der Details einer so komplizierten Ordnung zog sich bis Ende des Krieges hin. Personalia des Stabes mußten wie bisher von sämtlichen Kommanden und Behörden an oder durch das Flottenkommando gehen, wo sie der Personalreferent bearbeitete. Auf Grund seines Referates erfolgt die Erledigung entweder durch das Flottenkommando oder — wenn die Sache außer seinem Befehlsbereich liegt — durch die Marinesektion. Der Personalreferent des Flottenkommandos wurde gleichzeitig zu dem der MarineW a g n e r, Die obersten Behörden. 8