W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
10. Der Weltkrieg
103 Geschäftsstücke, welches bisher den Vorständen der Präsidial- und der Operationskanzlei Vorbehalten war, nun auch den Vorständen der Geschäftsgruppen und selbständigen Abteilungen übertragen werde, soferne es sich nicht um Entscheidungen prinzipieller Art oder um Befehle handle. Nur wenn der Vorstand zwecks Entscheidung oder Information speziell zu referieren hatte, wenn die Admirale über den Fortgang einer Angelegenheit auf dem Laufenden gehalten werden mußten, wenn keine Übereinstimmung der beteiligten Abteilungen erzielt werden konnte oder in Fällen, in denen es der Vorstand selbst für nötig hielt, bestand weiterhin die Verpflichtung, die Paraphe der Admirale einzuholen. Die Schlußformel lautete dann „für den Chef des k. u. k. Kriegsministeriums, Marinesektion. Auf Befehl“; bei minder wichtiger Korrespondenz mit Privatpersonen und Firmen fiel auch diese Formel weg. Ausgenommen waren von dieser Regelung Korrespondenzen mit Zentralstellen, dem Armeeoberkommando und dem Flottenkommando sowie mit leitenden Marinebehörden, wie dem Hafenadmiralat, den Seebezirkskommanden, dem Kreuzer- flotillenkommando und dem V. Divisionskommando. Von der Absicht, dm gleichen Sinne auch bei den Reinschriften den Vermerk ,,m. p.“ sowie einen Stempel „Dem Original (Konzept) gleichlautend“ zu verwenden, nahm man angesichts ungünstiger Erfahrungen des Kriegsministeriums meist Abstand 7). Auf neuerliche Vereinfachungsvorschläge erklärte der Flottenkommandant Admiral Njegovan im Mai 1917, sein Stellvertreter möge es sich so einrichten, wie er es für gut finde, nur sollten Unterschriften durch Nicht-Seeoffiziere möglichst selten erfolgen. Er fügte wörtlich hinzu: „Wollen wir trachten, die Vielschreiberei einzuschränken. Auf viele Einläufe braucht man gar keine Antwort zu geben, wie es seinerzeit unter Ad. Montecuccoli geschah; damit erspart man schon viel. Als ich O. K. Chef war, wurde auch auf manche Note des Chefs des Gen.Stabes, des Ministers des Äußeren, etc. gar nicht geantwortet. Viele Akten erledigen sich durch das „Abliegen“ von selbst. — Dies gilt vornehmlich für Anträge auf Neuerungen, etc.“ 8). Im Jahre 1917 fand endlich die bereits in der Entschließung vom Dezember 19159) vorgesehene Umgestaltung innerhalb der II. Geschäftsgruppe ihre Verwirklichung. Als ersten Schritt beantragten am 22. März die technischen Fachreferenten der 4. Abteilung angesichts des immer noch steigenden Geschäftsbetriebes zur Vermeidung von Fehlzuweisungen besonders bei telephonischen Rückfragen die geplante Aufgliederung wenigstens in der Aktenbezeichnung durchzuführen, was mit Zirkular vom 24. März mit Wirkung ab 26. März angeordnet wurde10). Mit 1. Mai 1917 erfolgte nun die Gliederung der 4. Abteilung in die selbständigen Abteilungen 4/S (Schiffsbau), 4/M (Maschinenbau), 4/A (Artillerie) und 4/E (Elektrotechnik). Die Statutenänderung wurde einem späteren Zeitpunkt Vorbehalten. Kurz danach geriet diese Neuordnung jedoch in Gefahr, wieder beseitigt zu werden. Admiral Njegovan ordnete nämlich am 21. Mai 1917 in einer Bleistiftbemerkung an, die alte Abteilung 4 wieder aufzustellen; man brauche die Ingenieure vornehmlich im Arsenal, die nun eingetretene Zerstückelung