W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

10. Der Weltkrieg

104 könne die vom Kaiser gerügte Vielschreiberei nur propagieren. Njegovans Flottenstabschef Kontreadmiral Holub erläuterte in einem Brief vom 25. Mai an den Chef der Präsidialkanzlei Linienschiffskapitän Wickerhauser diese Bleistiftbemerkungen, wobei ein bisher zumindest in dieser Schärfe nie in Erscheinung getretener Gegensatz zwischen Seeoffizieren und Ingenieuren auffällt. Die ursprüngliche Gliederung der Marinesektion hätte, so führt Holub aus, jede Expansion zugelassen, auch ohne zu Aufsplitterungen zu greifen. Außer der Abteilung VIII sei kein Referat an den Chef gekommen, ohne daß es durch einen Offizier vom rein militärischen, das heißt kriegsbrauch­baren Zustand geprüft worden wäre. Schon die Aufstellung der Abteilung VIII/P habe Njegovan nicht gefallen. Durch die Neuordnung sei lediglich der bisherige Vorstand der Abteilung 4, der einzige militärische Vertreter, ausge­schaltet, der beurteilen könnte, ob die technischen Anforderungen den mili­tärischen Bedürfnissen entsprechen. Aufgabe des Vorstandes der II. Ge­schäftsgruppe sei es, zwischen technischem Bedarf und Budget das Gleichge­wicht zu halten. Die Ingenieure führen nicht selbst mit den Schiffen, daher ge­höre an die Spitze jeder Abteilung ein Offizier. In Deutschland werde auch alles von Offizieren geprüft. Wickerhauser nahm zu diesen Ausführungen in einem eingehenden Referat am 28. Mai Stellung. Die angeordnete Teilung sei ähnlich wie beim Kriegs­ministerium dringend notwendig gewesen, ebenso die Schaffung der Abteilung VIII/P, von deren Schwierigkeiten man sich als Fernstehender überhaupt keinen Begriff machen könne. De facto habe die Teilung der 4. Abteilung schon seit längerer Zeit bestanden, da Linienschiffskapitän Lauffer, der zu­gleich Gruppenvorstand und Vorstand der 4. Abteilung war, seine gesamten Agenden einfach nicht mehr bewältigen konnte Überdies bedeute es eine Zurücksetzung für das Ingenieurkorps, wenn man ihm nicht die gleiche Stel­lung zubillige wie anderen Standesgruppen bei den Abteilungen VII, VIII und IX sowie, 3,6 und 12. Das vorherige Zwischenreferat beim Abteilungsvorstand vor demjenigen beim Gruppenvorstand sei als unnötige Erweiterung des Instanzenweges empfunden worden. Schließlich könne man auch nicht eine vor kurzem gegenüber der Militärkanzlei und dem Kaiser als dringend not­wendig bezeichnete Maßnahme rückgängig machen, wobei man überdies die bereits zur Ernennung eingegebenen neuen Abteilungsvorstände bitter kränken würde. Falls überhaupt, so möge man wenigstens die Rückkehr zur unge­teilten Abteilung 4 für einen späteren Zeitpunkt, etwa im Zusammenhang mit anderen organisatorischen Änderungen, aufschieben. In Anknüpfung an eine Protokollmeldung des Vorstandes der II. Ge­schäftsgruppe vom 21. April fügt Wickerhauser obigen Ausführungen noch den Hinweis bei, daß die Korrespondenzen über militärisch-technische Fragen sehr zugenommen hätten, in ihrem Wesen jedoch in keine der nunmehr be­stehenden Abteilungen fallen. Daher müsse man neben den technischen Unter­abteilungen eine Abteilung 4 als militärisch-technische und navigatorische Abteilung mit einem Stabsoffizier an der Spitze aufstellen, ähnlich der VII.

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