W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

9. Erzherzog Franz Ferdinand und die Organisation der Marine. Das Problem Führung-Verwaltung

93 Institutionen am Lande. Beide sollten im engsten Einvernehmen Vorgehen, vor allem betreffend Neubauten, Indienststellungsprogrammen und Besetzung von Kommandostellen. Als Chef der Marinesektion schlug der Thronfolger Kontreadmiral Barry vor. Nach diesen Gesichtspunkten wurden „Grundzüge für die künftige Ge­staltung der Zentralleitung der k. u. k. Kriegsmarine“ ausgearbeitet und Kontreadmiral Haus zur Stellungnahme zugeleitet13). Leitidee dieses Elabo­rates war das Prinzip der Trennung der militärischen Führung von der Ver­waltung, das schon bei der Schaffung des Flotteninspektorates Pate gestanden hatte, jedoch durch die Ernennung eines Flotteninspektors abgewehrt worden war. Das Flotteninspektorat solle nun mit dem nach Pola zu verlegenden Marinekommando verschmolzen werden. Allein durch die Verwendung des Ausdruckes Flotteninspektorat statt Flotteninspektor wird übrigends die grundsätzlich verschiedene Anschauung des Thronfolgers betont. Im einzelnen weist das Promemoria dem Marinekommandanten für den Frieden die Ein­flußnahme auf Kriegstüchtigkeit und Schlagfertigkeit der Marine, auf Neu­bauten, ferner auf das Budget, welches ihm vor den Beratungen im gemein­samen Ministerrat zur Begutachtung zugestellt werden müsse, dann auf das Indienststellungsprogramm, die Einteilung der für die operative Flotte be­stimmten Stabspersonen einschließlich Anträgen für die Ernennung von Kom­mandanten, ferner auf marinepolitische Fragen speziell der Handelsmarine, auf die Ordre de bataille, Küstenbefestigungen, auf das Kommunikations­und Telegraphenwesen zu; dem Marinekommandanten stehe überdies die Kommandogewalt über alle ausgerüsteten Einheiten ausschließlich der Torpe­dobootsstationen zu; in gleicher Weise wie der Chef der Marinesektion solle der Marinekommandant das militärische Inspektionsrecht für Schiffe in Be­reitschaft und in erster Reserve, für Torpedoboots-, Unterseeboots-, Flug- und Signalstationen, für das Matrosenkorps sowie Schulen und Kurse besitzen. Der Marinekommandant ist für die kriegsmäßige Ausbildung und operative Vorarbeiten zur Verwendung der Seemacht verantwortlich. Im Kriege solle dem Marinekommandanten die Führung der gesamten operativen Flotte obliegen, wozu er eine Operationskanzlei erhalten müsse, während bei der Marinesektion eine neue Abteilung zur Durchführung der Anträge des Marinekommandanten zu schaffen sei. Das Evidenzbüro stehe zu seiner Verfügung. Als Amtssitz wäre Pola zu bestimmen, allerdings ohne die Verpflichtungen des Kriegshafen- und Militärstationskommandos. Für die Koordinierung des Marinekommandanten mit dem Chef der Marinesektion könne das Verhältnis zwischen Chef des Generalstabes und Kriegsminister als Vorbild dienen. Zur Aufrechterhaltung des Kontaktes mit dem Chef des Generalstabes solle ein Seestabsoffizier dauernd in das Operati­onsbüro des Generalstabes kommandiert werden. Unmittelbar nach Erhalt dieser Grundzüge durch Expreßbrief Ende März 1913 traf der Erzherzog selbst mit Oberst Bardolff zu einem Besuch bei Kontre­admiral Haus ein 13a). Haus hatte zunächst mit Bardolff eine mehr als zwei­

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