W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

9. Erzherzog Franz Ferdinand und die Organisation der Marine. Das Problem Führung-Verwaltung

94 stündige Besprechung, wobei es, wie der Admiral dann an Kontreadmiral Kailer schrieb, keine Kunst war, alles über den Haufen zu werfen, da das Elaborat mit einer so mangelhaften Kenntnis der Organisation und des Ge­schäftsganges der Marinesektion verfaßt sei. Besonders heftig opponierte Haus gegen die Formulierung, daß der Marinekommandant in operativen Angelegenheiten an den Chef des Generalstabes gewiesen sei, also von ihm Weisungen empfangen könne. Die Zuteilung eines Stabsoffizieres der Marine an das Operationsbüro würde diesen Wahn nur noch bestärken. Aus dem bloßen Titel eine Kompetenz des Generalstabschefs über die Marine abzu­leiten sei ungefähr dasselbe, wie wenn man den Deutschen Kaiser, der von einer Universität zum Doctor honoris causa ernannt sei, deswegen zum Vor­stand einer Klinik machte. Bevor der Chef des Generalstabes einen die Flotte betreffenden allerhöchsten Befehl veranlasse, müsse er erst mit Haus oder Kailer das Einvernehmen pflegen, sonst führe es zu einem „désastre“. An­schließend entwickelte der Admiral dem Oberst Bardolff die in seinem Elaborat vom 11. April entwickelten Lösungsvorschläge. Bardolff mußte vor den Argu­menten Haus’ vollkommen kapitulieren und referierte dem Erzherzog noch in der selben Nacht. Nach einer Bemerkung zu Linienschiffskapitän Seiden­sacher war er von der Persönlichkeit Haus’ stark beeindruckt. Überraschender­weise erklärte auch der Erzherzog am nächsten Morgen, Haus habe vollkommen recht, er selbst sei immer schon ganz derselben Meinung gewesen, man habe nur in Wien dieses Projekt ausgeheckt. Der Admiral solle sich nur nichts vom Chef des Generalstabes und anderen Generälen gefallen lassen, da sie keine Idee hätten, was die Marine sei. Besonders gefreut habe er sich über eine energische Depesche des Admirals an Conrad von Hötzendorf. Am 11. April 1913 nahm Kontreadmiral Haus zu diesen Grundzügen Stellung und sandte eine sehr ausführliche, sachlich geradezu vernichtende Kritik an die Militärkanzlei des Thronfolgers. Darin heißt es, der Leitgedanke des Elaborates, nämlich die Trennung von Verwaltung und Kommando, sei bei allen Seemächten in verschiedener Weise durchgeführt, jedoch nirgends befriedigend, wie die dauernden Änderungen beweisen. Eine reinliche Schei­dung erscheine schon theoretisch unmöglich. Das ganze Ausland beneide die k. u. k. Marine um ihre zentralistische Organisation, die schon seit 45 Jahren ohne wesentliche Änderungen reibungslos funktioniere. Ihre Mängel seien einerseits die unselbständige Stellung der Marineleitung als Appendix dse Kriegsministeriums, aus der die stiefmütterliche Behandlung resultiere, ander­seits aber der zu geringe Kontakt des an der Zentralstelle mit Geschäften über­ladenen Marinekommandanten mit der Flotte, den Kommanden und Anstalten. Der Entwurf der Militärkanzlei wolle nun dem Marinekommandanten alle Verwaltungsgeschäfte und zugleich alle Kommandogewalt auf dem Lande abnehmen, belasse aber dem Chef der Marinesektion seinen administrativen und technischen, aber auch seinen militärischen, disziplinären und gerichts­herrlichen Wirkungskreis sowie seine Kommandogewalt und Verantwortung zu Lande ganz und zur See fast ganz.

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