W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

9. Erzherzog Franz Ferdinand und die Organisation der Marine. Das Problem Führung-Verwaltung

90 Neben diesem Hauptproblem beschäftigte man sich auch mit der Schaf­fung eines Hafenadmiralates in Dalmatien und mit der Unterstellung der Reserve-Eskadre unter den Flottenführer, ferner mit der Verjüngung des See­offizierskorps. Als Flottenführer war Vizeadmiral Haus vorgesehen. Über die Hauptpunkte wurde im März bereits ein Vortrag an den Kaiser formuliert, dessen Expedition jedoch unterblieb. Statt dessen schrieb Franz Ferdinand am 4. Mai an Montecuccoli und bezog sich auf Besprechungen im Vorjahr, von denen sich leider kein schriftlicher Niederschlag feststellen läßt. Der Admiral antwortete am 6. Mai, es sei bereits seit längerer Zeit ein Entwurf für die Bestellung eines Flotteninspektors ausgearbeitet und die anderen Punkte habe er Seiner Majestät schon vorgetragen. Von diesem Entwurf sind mehrere undatierte Fassungen überliefert, deren Ergebnis einer Ratssitzung am 28. Mai 1912 vorlag. Ob hiefür außer dem Wunsch des Erz­herzogs auch andere Gründe vorhanden waren, ist aus der Aktenlage nicht ersichtlich. Jedenfalls verwirklichte das Ergebnis die Pläne Franz Ferdinands nur in stark abgeschwächter Form und ohne Beseitigung des Tegetthoffschen Grundgedankens der Einheit von Führung und Verwaltung. Ursprünglich beabsichtigte man lediglich eine Ergänzung zum Statut der Marinesektion und die Ernennung eines „Stellvertreters des Flottenkommandanten“. Erst der zweite Entwurf sieht den Titel „Flotteninspektor“ sowie ein eigenes Statut vor, das man aber so allgemein wie möglich halten wollte. Die Ausar­beitung im Detail solle dann der Flotteninspektor auf Grund seiner praktischen Erfahrungen besorgen 4). Im Juni 1912 wurde der endgültige Entwurf der Militärkanzlei des Thron­folgers übermittelt. Die Änderungswünsche Franz Ferdinands zielten auf eine Verbesserung der Stellung des Flotteninspektors ab. Sie wurden bis auf den Antrag, das Recht des Marinekommandanten, sich die Leitung der Manöver selbst vorzubehalten, berücksichtigt. Letzteres stünde nämlich im Widerspruch zu den geltenden Bestimmungen. Nach einem Schreiben des Chefs der Militär­kanzlei des Kaisers General Bolfras an den Chef der Militärkanzlei Franz Ferdi­nands Oberst Bardolff vom 19. Juni war für die Beibehaltung dieses Rechtes auch der Wunsch maßgebend, den Admiral, der bereits seinen baldigen Rück­tritt in Aussicht gestellt hatte, nicht zu kränken. Der Erzherzog strich in dem Entwurf auch die Bestimmung, daß der Flotteninspektor dem Hafenadmiral, dem Seebezirkskommandanten, den Armeeinspektoren und Korps-Komman­danten koordiniert sei. Montecuccoli schlug daraufhin vor, nur die Entspre­chung seiner Befugnisse mit denjenigen eines Armeeinspektors festzusetzen, doch blieb es bei der Streichung dieses Teiles. Am Schluß seiner Bemerkungen erklärte Franz Ferdinand, er betrachte den Entwurf nur als Provisorium, das bei nächster Gelegenheit eine weitere Ausgestaltung der Institution eines Flotteninspektors ermöglichen solle. Montecuccoli betonte in seiner Stellung­nahme beruhigend, man wolle ja nur die Stellung des Flotteninspektors in allgemeinen Zügen umreißen, die weitere Ausgestaltung müsse sich nach den gewonnenen Erfahrungen richten.

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