Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Von 1918-1945

50 Walter Goldinger Der Ausbau der Bundesverfassung durch die Novelle von 1925 hat auch in den Ländern den Archiven die praktisch schon längst verwirklichte organisatorische Loslösung von Wien bestätigt55). Die Aufgaben, die man auch in der Provinz zu bewältigen hatte, waren keinesfalls gering. Auch dort gab es Auseinandersetzungen mit den Nachfolgestaaten, wie in Inns­bruck25 26) und Graz27 28), der Zuwachs immer neuen herrenlos gewordenen Schriftgutes stellte an die wissenschaftliche und verwaltungsmäßige Tätig­keit der Archivare hohe Anforderungen, belastete sie vor allem mit der Sorge um die notwendigen Räume und allen damit verbundenen Wider­wärtigkeiten. Auf der anderen Seite hat sich aber gezeigt, daß gerade die Möglichkeiten, die sich aus der Änderung der Verhältnisse seit 1918 er­gaben, richtig genutzt, gerade den Länderarchiven nur zum Vorteil ge­reichte. Sie alle konnten gegenüber ihrer Stellung in der Monarchie einen Aufschwung verzeichnen, den stärksten wohl das Oberösterreichische Lan­desarchiv unter seiner zielbewußten, auf der Höhe der Aufgaben stehenden Leitung 2S). Im ganzen gab aber das Bild des österreichischen Archivwesens am Ende der Zwanzigerjahre zu berechtigten Klagen Anlaß, da man feststellen 25) Die Ämter der Landesregierungen wurden einschließlich des Archiv- und Bibliotheksdienstes nach § 8 des Übergangsgesetzes vom 1. X. 1920 in der Fassung der Novelle vom 30. Juli 1925, Bundesgesetzblatt Nr. 269, zu Landes­behörden. 2a) Stolz, a. a. O., 27 ff. 27) Hier handelt es sich allerdings um die in jeder Hinsicht gerechtfertigte Ausfolgung des Staatsarchivs Ragusa, das während des ersten Weltkrieges in Graz geborgen worden war. Vgl. V. Thiel, Das Steiermärkische Landesregie­rungsarchiv 1906—1928. Archivalische Zeitschrift 37 (1928), 218 und: Das Ragusaner Staatsarchiv als Bergegut in Graz. Zeitschr. d. Hist. Vereins f. Steiermark 36 (1931), 306—308. 28) Über die Tätigkeit der Archive in den Ländern in der Zeit zwischen 1918 und 1938 unterrichten: J. Kraft, Das Archiv für Niederösterreich in dem Sammelwerk „Das Bundesland Niederösterreich“ (1930), 454—459; E. Forst­reiter, Die Abteilung „Theater“ des Archivs für Niederösterreich, ebd., 460—466; d e r s., Die Inventarisierung staatlicher Archivbestände in Nieder­österreich. Mitt. d. Österr. Staatsarchivs 2, 94—112; K. Lechner, Das nieder­österreichische Landesarchiv in d. Sammelwerk: Das Bundesland Niederöster­reich, 466—471; V. Thiel, a. a. O.; Stolz, a. a. O.; M. T i e f e n t h a 1 e r, Die Bestände des Vorarlberger Landesarchivs. Alemannia 8 (1935), 129—139; Wutte, 25 Jahre Kärtner Landesarchiv. Carinthia I (1929), 112ff.; Kun- n e r t, Burgenländische Archivfragen. Burgenland 2, 196 ff.; ders., Der der­zeitige Stand des burgenländischen Archivwesens. Deutsche Hefte f. Volks- u. Kulturbodenforschung 1 (1930), 117—119. Homma, Das Landesarchiv Bur­genland. Burgenländische Heimatblätter 8 (1946), 42—44; ders., Das Archiv­wesen des Burgenlandes 1921—1944. Burgenl. Landesarchiv, 1.—4. Jahresbericht (1949), 1—5; Zibermayr, Das Öberösterreichische Landesarchiv im Bilde der Entwicklung des heimischen Schriftwesens, 3. Aufl. 1950. Den Stand des gesam­ten österreichischen Archivwesens von 1935 faßt J. Seidl in seinem Bericht über Österreich zusammen. Archivi 2 (1935), 234—244.

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