Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)
Von 1918-1945
Von 1918—1945 47 leugnet. Er strebte vor allem darnach, seinen alten Gedanken, für das österreichische Archivwesen eine fachliche Spitze zu schaffen und eine Art Selbstverwaltung der Archive herbeizuführen, in die Tat umzusetzen. Es gelang ihm zu erreichen, daß in der neuen Bundesverfassung, an deren Zustandekommen er schon als Staatssekretär bestimmend mitgewirkt hatte, der wissenschaftliche und fachtechnische Archivdienst als Bundessache erklärt wurde. Bietet auch die Textierung dieses Artikels 10, Ziffer 13, dem Juristen nicht unbeträchtliche Interpretationsschwierigkeiten15), so ist damit doch eine bis heute unverrückt gebliebene Basis geschaffen worden. Solange die mittelbare Bundesverwaltung, vor 1925, noch nicht verändert war, mußten sich bei der beabsichtigten Vereinheitlichung der Personalstände Schwierigkeiten ergeben, weil die Beamten der ehemals k. u. k. Archive viel besser gestellt waren als jene, die dem sogenannten Konkretualstatus der dem k. k. Ministerium des Innern unterstehenden Archive angehört hatten16). Dazu kamen noch die über eigene Behördenarchive verfügenden Zentralstellen (Finanz-, Unterrichts- und Eisenbahnministerium 17 *) und jene Länder, in denen keine staatlichen, sondern bloß der autonomen Landesverwaltung eingegliederte Archive bestanden (Oberösterreich, Kärnten). Auch deren Beamte waren in ihrer dienstrechtlichen und besoidungsmäßigen Stellung etwas günstiger daran. Die fachliche Spitze, die Michael Mayr für das österreichische Archivwesen im Auge hatte, hätte zu einer Generaldirektion der staatlichen Archive werden können. Doch machten sich dagegen starke Widerstände bemerkbar, am wenigsten seitens der Archivare, auch nicht jener aus den Bundesländern, am stärksten von der archivfremden Bürokratie des Ministeriums des Innern. Auch das Unterrichtsressort machte Einwände geltend, weil es damals an eine einheitliche Organisierung aller wissenschaftlichen Anstalten (Bibliotheken, Museen, Archive) dachte1'1). Diese Frage wurde immer drängender, weil sich die Begelung der Stellung des Kriegsarchivs nicht mehr länger aufschieben ließ. Das Hofkammerarchiv war schon früher dem Archivbevollmächtigten und dann dem Staatsamt des Äußeren unterstellt worden. Für eine Eingliederung des Kriegsarchivs zeigten aber weder das Staatsamt für Heerwesen noch jenes für Finanzen Interesse. Das Kriegsarchiv sah sich überhaupt damals vor 13) Ludwig Adamovich, Zur Frage des Rechtsschutzes für Privatbibliotheken i. d. Festschrift „Die österreichische Nationalbibliothek“ (1948), 203. 16) Bittner, Gesamtinventar 1, 107*. 17) Z b o r o w s k i, Das Eisenbahnarchiv in Österreich. Seine Entwicklung und Ausgestaltung zum Archiv für Verkehrswesen. Neues Wiener Abendblatt Nr. 41, 48, 55 aus 1922. Haus-, Hof- u. Staatsarchiv, Archivbehelf 465. 1S) A. L o e h r, Josef Bick und die Organisation des wissenschaftlichen Dienstes. Festschr. d. Nationalbl. 1948, 45—50. Dort auch näheres über die Gewerkschaft der wissenschaftlichen Beamten, die eine Fachabteilung „Archivare besaß.