Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)
Von 1918-1945
48 Walter Goldinger ganz neue Aufgaben gestellt. Seine Tradition aus der Zeit der Monarchie, vor allem die Betätigung auf militärwissenschaftlichem Gebiet, konnte es zunächst nicht fortführen. Es hatte als erstes der Wiener Zentralarchive mit jenen Problemen zu ringen, die der Zusammenbruch der Monarchie durch den Anfall unabsehbarer Aktenmassen ihnen aufbürdete. Die Fülle von Aufgaben, die sich aus der Benützung der so in archivische Obhut gekommenen Bestände ergab, die noch Jahre hindurch für amtliche Bedürfnisse und private Ansprüche unentbehrlich blieben, belasteten das Kriegsarchiv mit den Agenden einer Zentralregistratur und Auskunftsstelle, ein Schicksal, das auch andere österreichische Archive nicht viel später, besonders aber nach den Ereignissen von 1938, zu fühlen bekamen. Schließlich kam es doch nicht zu einer Generaldirektion der österreichischen staatlichen Archive, es wurde vielmehr mit Kabinettsratbeschluß vom 7. Oktober 1920 ein Archivamt geschaffen und der Staatsregierung unterstellt. Bei ihm wurden die Leitung der fachmännischen und wissenschaftlichen Archivangelegenheiten vereinigt, es hatte die Staatsregierung in allen die staatlichen Archive berührenden Fragen zu beraten und ihr Vorschläge zur endgültigen Neuregelung des Archivwesens zu erstatten, daneben übernahm es die Aufgaben des früheren k. k. Archivrates und seines Geschäftsausschusses, vor allem auf dem Gebiete des Schriftdenkmalschutzes. An die Spitze wurde der „Hofrat Professor Dr. Michael Mayr, dermalen Bundeskanzler“ berufen, als dessen Stellvertreter hatte Staatsarchivdirektor Dr. Franz Wilhelm19), der schon seit der Errichtung des Büros des 1911 neukonstruierten Achivrates dessen Vorstand gewesen war, zu fungieren. Diesem Archivamt war nur eine kurze Lebensdauer beschieden. Immerhin hat es auf die Neugestaltung des Schriftdenkmalschutzes Einfluß genommen, es hat bei den Fragen der Aktenliquidierungen mit den Nachfolgestaaten mitgesprochen und bei den Rückforderungsansprüchen der Länder auf gewisse Bestände der Wiener Zentralarchive einen vermittelnden Standpunkt eingenommen. Viele fachtechnische Fragen wurden aufgerollt und einer Klärung zugeführt, wie über die zeitliche Archivgrenze, Aktenausscheidungen und die Archivbenützung. Dem Ressort des Innern, das in der Monarchie das österreichische staatliche Archivwesen beherrscht, aber nur zögernd und meist widerwillig gefördert hatte, war diese ganze Entwicklung, die ihm Machtbefugnisse entzogen und in die Hände von Fachleuten, noch dazu nicht Juristen, gelegt hatte, ein Dom im Auge. Die durch die Genfer Sanierung hervorgerufene Notwendigkeit einer Verwaltungsreform, eines Ämter- und Beamtenabbaues, bot willkommene Gelegenheit, Gegenminen zu legen. Dazu kam der unerwartet vorzeitige Tod Michael Mayrs20). 19) Geb. 21. XII. 1870 in Glaselsdorf (Mähren), gest. 4. VIII. 1942. 20) Bittner, Gesamtinventar 1, 120*.