Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Von 1918-1945

46 Walter Goldinger Anderseits ließen aber diese Umwälzungen und die dadurch herbei­geführte Änderung der Grundlagen auf vielen Gebieten ein bisher geschei­tertes Projekt wieder aufleben, den Gedanken eines gemeinsamen Archivs der österreichischen Zentralstellen, den Heinrich Kretschmayrn) bereits 1913 der Kommission für Verwaltungsreform unterbreitet und schon vor­her Michael Mayr* 12) in der Öffentlichkeit vertreten hatte. Ein erster Schritt nach dieser Richtung war damit getan, als Kretschmayr die Über­nahme der Archivbestände des Staatsamtes für Justiz, der Obersten Justiz- steile (1749—1848) und der Gesetzgebungshofkommission, durch das Allge­meine Archiv beim Staatsamt des Innern vollziehen konnte, das nach dieser Erweiterung 1921 auch seinen Namen in Staatsarchiv des Innern und der Justiz änderte. Damit war zugleich angedeutet, daß diese Anstalt sich organisatorisch aus dem Verbände des Ministeriums zu lösen gedachte und ein reines Facharchiv zu werden suchte. Vorerst standen allerdings die Fragen der Archivliquidierung, die Ab­wehr der Vorstöße, die tatsächlich schon vor Abschluß des Friedensver­trages und der späteren Archivabkommen erfolgten, man braucht bloß an das Vorgehen der Italiener in Innsbruck zu denken, durchaus im Vorder­grund und nahmen alle Kräfte in Anspruch. Das alles muß hier nicht im einzelnen verfolgt werden, weil wir durch Bittner für Wien 13) und Stolz für Tirol14) darüber hinlänglich unterrichtet sind. Im übrigen bestanden im Archivwesen die aus der Monarchie über­nommenen Kompetenzen fort, solange die neue Bundesverfassung noch nicht in Kraft getreten war. Das Staatsamt des Innern trachtete zumindest, die Traditionen des alten k. k. Ministeriums auf diesem Gebiete weiterzuführen, wollte von einer Änderung der ressortmäßigen Zuständigkeit auf keinen Fall etwas wissen und vereinigte einen Teil seines administrativen Tätig­keitsgebietes in Archivfragen mit dem früheren Adelsarchiv unter der Bezeichnung „Abteilung 16“, die dann später in die Abteilung 12 des Bundesministeriums des Innern, schließlich in die Abteilung 4 des Bundes­kanzleramtes überging. Ein besonderes Geschick hat es gewollt, daß Michael Mayr, der als Praktiker des Archivdienstes schon in vergangenen Jahrzehnten den Ruf nach grundlegenden Reformen erhoben hatte, an die Spitze des neuen Rest­österreich zu treten berufen war. Seine Vergangenheit, sein Herz als Archivar, hat er auch als Bundeskanzler der jungen Republik nicht ver­u) Geb. 15. Juli 1870 in Bruck a. d. Leitha, gest. 21. Juli 1939 in Wien. Nachrufe von Bittner im Almanach d. Wiener Akademie d. Wissensch. 90 (1940), 246—257; Wilhelm Bauer. Mitt. d. Inst. f. Geschichtsf. 53 (1939), 236—239; Reinh. Lorenz, Historische Zeitschr. 164, 218 f. 12) Siehe oben, S. 41, Anm. 63. iS) Gesamtinventar 1, 38* ff.; d e r s., Die zwischenstaatlichen Verhand­lungen über das Schicksal der österreichischen Archive nach dem Zusammen­bruch Österreich-Ungarns. Archiv f. Politik u. Geschichte 3 (1925), 58—95. 14) Stolz, a. a. O., 27 ff.

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