Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Die österreichischen Archive im 19. Jahrhundert

42 Walte? Goldinger Denkschriften hat Redlich den ganzen Fragenkreis eingehend untersucht. Als wichtigsten und dringlichsten Punkt sieht er die Schaffung einer wirk­lich leitenden, ausführenden und überwachenden behördlichen Stelle, eines Archivdepartements, an, welchen Gedanken schon früher Michael Mayr in der Öffentlichkeit vertreten hatte. Als Wirkungskreis käme jener Stelle die Fürsorge für die Ausgestaltung der staatlichen Archive, die Behebung der Zersplitterung der staatlichen Archivalien, die Einleitung regelmäßiger Aktenabgaben durch die Behörden, die Kontrolle der inneren Ordnungs­arbeiten durch Inspektionen und die Überwachung der Inventarisierungen zu. Weiters Schaffung von staatlichen Archiven in jenen Ländern, wo solche nicht bestünden, Ausgestaltung des Archivwesens der Zentralstellen, vor allem Vereinigung der Archivalien jener, die über selbständige Archive nicht verfügten, beim Archiv des Ministeriums des Innern, womit ein Gedanke aufgegriffen wurde, den zur selben Zeit dessen Leiter Heinrich Kretschmayr vertrat 87). Die Statuten, die mit kaiserlicher Entschließung vom 25. Mai 1912 für den neuen Archivrat genehmigt wurden, zeigen, was dieser sein und was er nicht leisten konnte. Eine oberste Fachbehörde mit Entscheidungs­gewalt zu werden, war ihm versagt, obzwar durch die Bildung eines Ge­schäftsausschusses, für den Kretschmayr einen Organisationsentwurf ver­faßte, und eines eigenen Büros, das von Archivaren hauptamtlich versehen wurde, ein Schritt in der Richtung der Verselbständigung und Verfach- lichung der österreichischen Archivverwaltung getan war. Eine Exekutiv­gewalt erhielt aber auch der neue Archivrat nicht, nur bei Wahrnehmung der Aufgaben des Schriftdenkmalschutzes konnte er eine solche bis zu einem gewissen Grade ausüben. Inzwischen war in Österreich auch eine Kommission für Verwaltungs­reform ins Leben gerufen worden. Sie griff auf die alten Pläne Ottenburgs zurück und richtete beim Ministerium des Innern ein legislatives Archiv ein, eine Regestensammlung, die mit einer gewissen Abwandlung seiner Gedanken angelegt wurde. Sie ist 1927 beim Brande des WTiener Justiz­palastes ein Raub der Flammen geworden 67 68). Die Kommission für Verwaltungsreform ist bis Ausbruch des Krieges nicht über Studien und Vorarbeiten hinausgekommen. So läßt sich auch nicht beurteilen, ob ein Vorschlag Kretschmayrs, den er ihr im Jahre 1912 unterbreitete, Erfolg gehabt hätte. Er regte die Errichtung eines gemein­samen Archivs der österreichischen Zentralstellen nach bayerischem Muster an, suchte also den Vorschlägen Michael Mayrs bei dieser günstigen 67) Groß, a. a. O., 177 ff. Alig. Verwaltungsarchiv: Min. d. Innern ZI. 2204—MI/1911, 11615—MI/1911, 5422—MI/1912, 6543—MI/1912, 7158— MI/1912. Ebd. im Nachlaß Leonce Mündel: Ministerbriefe 336/1910, 1033/1910. 68) Alig. Verwaltungsarchiv: Ministerratspräsidium, Material der Kommis­sion für Verwaltungsreform.

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